Section 321 des Tariff Act of 1930 (kodifiziert in 19 U.S.C. § 1321) ist die US-amerikanische De-minimis-Regel für Einfuhren. Seit 2016 liegt die Schwelle bei 800 USD pro Person und Tag (vorher 200 USD). Sendungen unterhalb dieser Schwelle sind zollfrei und unterliegen einer vereinfachten Abfertigung, technisch abgewickelt über den Entry Type 86 (seit 2019) bzw. die traditionelle Code-Nummer 9810.
Warum Section 321 versicherungsrechtlich relevant ist
Die Standard-Einfuhrabfertigung in die USA erfordert ein Customs Entry (CBP Form 7501) mit:
- Importer of Record (IOR)
- Harmonized Tariff Schedule (HTS) Code
- Warenwert + Zolltarif
- Country of Origin
- Ultimate Consignee
Bei Section 321 / Type 86 entfallen die meisten dieser Felder. Die Abfertigung erfolgt über eine manifest-basierte Release mit minimalen Daten. Das hat zwei versicherungsrechtliche Konsequenzen:
Konsequenz 1: Fehlender Anscheinsbeweis für den Schadenzeitpunkt
Bei einer klassischen Import-Abfertigung gibt es einen Zeitstempel (Ankunft, CBP-Release, Ausgabe an den Importeur). Diese Kette ist im Schadensfall der wichtigste Anker für die Frage: „Wann ist der Schaden entstanden – vor, während oder nach dem Zollübergang?" Unter Section 321 fehlt diese präzise Zeitachse. Das verschiebt die Beweislast faktisch zum Anspruchsteller – und das ist bei Seetransport mit mehreren Umschlagpunkten bereits die schwierigere Position.
Konsequenz 2: Begrenzte Anknüpfung für Carrier-Haftung
Der Frachtführer haftet nach COGSA oder nach FIATA FBL-Bedingungen. Die Haftung endet mit der Ablieferung. Section-321-Sendungen werden häufig konsolidiert (ein FBA-Forwarder aggregiert hunderte einzelne Seller-Pakete) und in dieser Konsolidierung zunächst als Gesamt-Container behandelt, später aufgesplittet. Die Haftungs-Kette wird dadurch fragmentiert.
Die 2025er Restriktionsdebatte
Im Herbst 2024 hat die US-Regierung Pläne angekündigt, Section 321 für Waren aus China und Hongkong einzuschränken. Eine Executive Order der Biden-Regierung (September 2024) und verschiedene Legislativvorschläge (INFORM Consumers Act, De Minimis Reciprocity Act) zielen darauf. Die konkrete Rechtslage 2026 ist in Bewegung. Versicherungsrechtlich bedeutet das: Sendungen, die heute unter Section 321 abgefertigt werden, könnten morgen unter klassisches Customs Entry fallen – mit entsprechenden Konsequenzen für Dokumentation, Warenwert-Deklaration und Versicherungs-Anknüpfung.
Welche Police-Bausteine das adressieren
Eine Warentransport-All-Risks-Police (ICC A) sollte für Section-321-relevante Versender explizit enthalten:
- Low-Value-Consolidation-Clause – Deckung auch bei Sammel-Abfertigung ohne individuelle Entry
- Pre-Shipment-Coverage – Deckung ab Packstation, nicht erst ab Hafen-Umschlag
- Zoll-Änderungs-Klausel – Umstellung auf klassisches Customs Entry ohne Deckungsverlust
- E-Commerce-Rider – spezifisch für FBA / Direct-to-Consumer-Versand
Praxis-Hinweis
Wer als Exporteur Section 321 systematisch nutzt, sollte im Schadenfall unbedingt die Original-Manifest-Daten (Airway Bill oder Bill of Lading der Sammelverpackung, Entry-Type-86-Bestätigung, Amazon-Eingangsscan, Versender-Scan) sichern. Ohne diese Kette ist ein Warentransport-Anspruch kaum durchsetzbar.