Definition
Sammelgut (engl. groupage, LCL – less than container load) ist die Konsolidierung mehrerer Stückgut-Sendungen unterschiedlicher Versender zu einer einzigen Hauptlauf-Sendung zwischen zwei Hubs oder Depots. Der Spediteur schließt mit jedem Versender einen eigenen Speditionsvertrag, tritt aber im Hauptlauf als Frachtführer oder Fixkostenspediteur auf. Sammelgut verdichtet Laderaum, senkt Stückkosten und ermöglicht Taktverkehre in europäischen Stückgut-Kooperationen.
Rechtsquelle
§ 460 HGB (Sammelladung: Spediteur ist Frachtführer und haftet nach §§ 425 ff. HGB), § 459 HGB (Fixkostenspediteur, regelmäßig verbunden mit Sammelladung). ADSp 2017 Ziffer 3.3. Im Seeverkehr: Regelungen zu Mixed Cargo / LCL nach Haager Regeln. Für Luftfracht: IATA Master Air Waybill (MAWB) und House Air Waybill (HAWB).
Praxisbeispiel
Ein norddeutsches Stückgut-Netzwerk sammelt täglich 120 Sendungen in Hamburg, lädt sie in einen Wechselbrücken-Hauptlauf nach München und sortiert im Zielhub auf 40 lokale Touren. Der Spediteur wird für jede Einzelsendung nach § 460 HGB zum Frachtführer und haftet nach § 425 HGB mit § 431 HGB-Grenze. Ein Schaden auf dem Hauptlauf (Dachbruch im Streckenhub) wird je Sendung separat reguliert – wichtig bei Beweisnot, weil der Schadenort oft unbekannt bleibt (§ 452a HGB analog).
Verwandte Begriffe
Quellen
- § 460 HGB – https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__460.html
- § 459 HGB – https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__459.html
- ADSp 2017 – https://www.dslv.org/