Definition
Der Versicherungswert ist der nach objektiven Maßstäben bemessene Geldwert des versicherten Interesses. In der Transportversicherung ist er üblicherweise der gemeine Handelswert der Ware am Absendeort zuzüglich der Versicherungs-, Transport- und Zollkosten – oft zuzüglich eines imaginären Gewinns (sogenannter „Imaginärer Gewinn", häufig 10 % Zuschlag). Der Versicherungswert begrenzt die Leistung auch bei höherer Versicherungssumme (§ 74 VVG).
Rechtsquelle
§ 88 VVG (Versicherungswert allgemein), § 141 VVG (Transportversicherung: Wert am Absendeort), § 74 VVG (Überversicherung), DTV-Güter Ziffer 8; international ICC Clause 16 („Valuation"). Abweichungen durch Taxe (§ 76 VVG) sind zulässig und in der Transportversicherung üblich – die Taxe ist grundsätzlich bindend, sofern nicht „erheblich übersetzt".
Praxisbeispiel
Ein Automobilzulieferer versendet Achsen mit Warenwert 95.000 €, Frachtkosten 2.800 €, Versicherung 450 €. Der Versicherungswert beträgt nach § 141 VVG 98.250 €; mit 10 % imaginärem Gewinn 108.075 €. Bei Totalverlust erhält er maximal diesen Betrag, auch wenn die Versicherungssumme auf 120.000 € lautet (§ 74 VVG). Bei Policenschluss erfolgt oft eine Taxe – 108.000 € –, die den Streit über den konkreten Schaden verkürzt.
Verwandte Begriffe
Quellen
- § 88 VVG – https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__88.html
- § 141 VVG – https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__141.html
- § 74 VVG – https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__74.html
- § 76 VVG – https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__76.html