Definition
FCA (Free Carrier / Frei Frachtführer) ist eine multimodal einsetzbare Klausel. Der Verkäufer liefert, indem er die Ware an den vom Käufer benannten Frachtführer am vereinbarten Ort übergibt. Er trägt die Kosten der Ausfuhrzollabfertigung. Gefahr- und Kostenübergang fallen mit der Übergabe zusammen. Neu in Incoterms 2020: Wird FCA mit Seetransport vereinbart, können die Parteien festlegen, dass der Käufer den Frachtführer anweist, dem Verkäufer ein Bordkonnossement (Bill of Lading with on-board notation) auszustellen — nützlich für Akkreditivgeschäfte.
Rechtsquelle
Incoterms 2020, Klausel FCA. Die ICC empfiehlt FCA als moderne Standardklausel für Multimodalverkehre (auch Seefracht) und ausdrücklich als Ersatz für das in der Seefrachtpraxis oft falsch eingesetzte FOB bei Containerverkehr. Für Akkreditive ist die Bord-Klausel (onboard BL) seit Incoterms 2020 als Zusatz vorgesehen.
Praxisbeispiel
Ein Münchner Maschinenbauer verkauft an einen indischen Kunden „FCA Terminal München Riem Incoterms 2020". Der Verkäufer lädt die Kiste auf den vom Käufer beauftragten LKW, die Ausfuhranmeldung wird vom Verkäufer erstellt; ab Übergabe auf den LKW trägt der Käufer Gefahr und Kosten. Die Ware fährt per Straße nach Frankfurt und geht als Luftfracht nach Mumbai. Ein Beschädigung während der Lkw-Fahrt Frankfurt–Terminal ist Käuferrisiko; die Versicherung muss der Käufer abgeschlossen haben. FCA ist daher die korrekte Klausel für Container- und multimodale Sendungen, nicht FOB.
Verwandte Begriffe
Quellen
- ICC Incoterms 2020 – https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/
- DIHK, FCA-Klausel – https://www.dihk.de