Definition
Die Incoterms (International Commercial Terms) sind ein Regelwerk der Internationalen Handelskammer (ICC), das standardisierte Lieferklauseln für den internationalen Warenhandel bereitstellt. Jede Klausel (z.B. EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU, DDP, FAS, FOB, CFR, CIF) regelt: den Ort der Warenübergabe, den Gefahrübergang, die Kostentragung für Transport und Versicherung sowie die Pflicht zu Ausfuhr- und Einfuhrabfertigung. Gültig ist die Fassung Incoterms 2020, erschienen am 10. September 2019.
Rechtsquelle
Die Incoterms sind kein geltendes Recht, sondern werden durch ausdrückliche Bezugnahme im Kaufvertrag einbezogen („FCA Rotterdam Incoterms 2020"). Sie haben daher nur schuldrechtliche, keine dinglichen Wirkungen — Eigentum und Rechnungslegung bleiben separate Fragen. Auf das anwendbare Recht (CISG, §§ 433 ff. BGB, Art. 17 CMR) wirken die Incoterms nur über die von ihnen geregelten Gefahr- und Kostenpunkte.
Praxisbeispiel
Ein Maschinenbauer vereinbart mit einem brasilianischen Kunden „CIF Santos Incoterms 2020". Der Verkäufer trägt Kosten für Ausfuhr, Seefracht und Transportversicherung (Mindestdeckung Institute Cargo Clauses C) bis Santos. Der Gefahrübergang erfolgt jedoch bereits beim Verladen auf das Schiff im Abgangshafen Hamburg. Wird die Ware bei einem Sturm im Atlantik beschädigt, trägt der Käufer den Schaden — und muss ihn bei der Versicherung anmelden, die der Verkäufer abgeschlossen hat. Genau deshalb ist die Klausel in der Praxis missverständlich und erfordert vorab ausführliche Kommunikation.
Verwandte Begriffe
Quellen
- ICC Incoterms 2020 – https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/
- DIHK, Incoterms 2020 – https://www.dihk.de