Definition
CIF (Cost, Insurance and Freight / Kosten, Versicherung und Fracht) ist eine reine Seefrachtklausel. Der Verkäufer trägt die Seefracht- und Versicherungskosten bis zum benannten Bestimmungshafen und muss eine Transportversicherung zu Gunsten des Käufers abschließen — Mindestdeckung in Incoterms 2020 weiterhin Institute Cargo Clauses (C), nicht A wie bei CIP. Gefahrübergang erfolgt jedoch schon beim Verladen der Ware auf das Schiff im Abgangshafen. Die Ausfuhrzollabfertigung erledigt der Verkäufer, die Einfuhr der Käufer.
Rechtsquelle
Incoterms 2020, Klausel CIF. Reine See- und Binnenschifffahrtsklausel. Für Containerfracht empfiehlt die ICC stattdessen CIP. Die CIF-Mindestdeckung ICC C deckt nur Grundgefahren (Feuer, Strandung, Kollision, schwere Havarie); viele Warenarten erfordern daher eine Anhebung auf ICC A oder B per Zusatzvereinbarung.
Praxisbeispiel
Ein Bremer Großhändler kauft Reis aus Thailand „CIF Bremen Incoterms 2020" (konventionelle Schüttgutpartie). Der thailändische Verkäufer bucht Seefracht Bangkok–Bremen, zahlt Fracht und schließt eine ICC-C-Police über 110 % des Warenwerts ab. Beim Verladen in Bangkok geht der Gefahrübergang auf den Käufer über. Erleidet das Schiff auf dem Roten Meer einen Schaden (z.B. Wassereinbruch), kann der Käufer seine Ansprüche direkt bei der vom Verkäufer abgeschlossenen Versicherung anmelden. Ohne CIF-Versicherung wäre der Käufer verzweifelt gewesen — die Haftung des Seefrachtführers nach Hague-Visby Rules ist zu gering, um den Schaden abzudecken.
Verwandte Begriffe
Quellen
- ICC Incoterms 2020 – https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/
- Institute Cargo Clauses (A, B, C), LMA/IUA – https://www.lmalloyds.com
- DIHK, CIF-Klausel – https://www.dihk.de