Definition
EXW (Ex Works / Ab Werk) ist die käuferfreundlichste Klausel aus Verkäufersicht: Der Verkäufer erfüllt seine Pflicht, indem er die Ware am benannten Ort (meist eigene Betriebsstätte) abholbereit und ordnungsgemäß identifiziert bereitstellt. Er ist nicht verpflichtet, die Ware auf ein bereitgestelltes Fahrzeug zu laden oder die Ausfuhrformalitäten zu erledigen. Gefahr- und Kostenübergang fallen mit der Bereitstellung zusammen — ab diesem Moment trägt der Käufer alle weiteren Risiken und Kosten.
Rechtsquelle
Incoterms 2020, Klausel EXW (erschienen 10. September 2019, gültig ab 1. Januar 2020), herausgegeben von der Internationalen Handelskammer (ICC). Die Incoterms entfalten ihre Wirkung nur bei ausdrücklicher Bezugnahme im Kaufvertrag. Die ICC empfiehlt EXW nur für den Inlandshandel, weil der Käufer ohne Präsenz im Ausfuhrland die Ausfuhrformalitäten faktisch nicht ordnungsgemäß abwickeln kann.
Praxisbeispiel
Ein türkischer Importeur kauft Maschinen von einem Stuttgarter Hersteller „EXW Stuttgart Incoterms 2020". Der Verkäufer stellt die Ware in seinem Werk abholbereit; ab dort trägt der Käufer alle Kosten (Verladung, Transport, Versicherung, Ausfuhrzoll, Einfuhrzoll, Einfuhrumsatzsteuer) und alle Risiken. Problematisch wird es, wenn der Käufer an der deutschen Ausgangszollstelle keinen ordnungsgemäßen Ausfuhrnachweis liefert — dann verliert der deutsche Verkäufer die Umsatzsteuerbefreiung nach § 6 UStG und muss 19 % Umsatzsteuer nachversteuern. Praxisempfehlung: statt EXW lieber FCA vereinbaren.
Verwandte Begriffe
Quellen
- ICC Incoterms 2020 – https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/
- DIHK, EXW-Klausel – https://www.dihk.de
- § 6 UStG – https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__6.html