Definition
Das Carnet TIR ist ein internationales Zolldokument nach dem TIR-Übereinkommen von 1975, das durch die UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) verwaltet und durch die Internationale Straßentransportunion (IRU) ausgegeben wird. Es begleitet Straßenfrachtsendungen durch mehrere Länder, ohne dass an jeder Zollgrenze ein gesondertes Versandverfahren eröffnet werden muss. Die Ladeflächen der LKW oder Container werden mit Zollschnüren und -siegeln verschlossen; das Carnet dokumentiert die Warenbewegung und sichert mögliche Zollschuldenden über eine IRU-Bürgschaftskette ab.
Rechtsquelle
TIR-Übereinkommen (Customs Convention on the International Transport of Goods under Cover of TIR Carnets, Genf 14. November 1975; in Kraft seit 20. März 1978). Innerhalb der EU wird der grenzüberschreitende Zollversand überwiegend über das Unionsversandverfahren (T1/T2) nach Art. 226–236 UZK abgewickelt; TIR bleibt jedoch relevant für Transporte zwischen EU und Drittländern (Türkei, Westbalkan, Zentralasien, Nahost).
Praxisbeispiel
Eine deutsche Spedition transportiert Maschinenersatzteile von Stuttgart nach Taschkent (Usbekistan) auf der Straße durch Polen, Ukraine, Russland und Kasachstan. Der Ausgabeverband (BGL) stellt ein Carnet TIR mit so vielen Abschnitten aus, wie Zollgrenzen passiert werden. An jeder Grenze prüft der Zoll die Plomben und die Übereinstimmung mit dem Carnet. Im Fall von Unregelmäßigkeiten haftet das nationale IRU-Mitglied, rückwirkend gegenüber dem Zoll, und zieht die Regresse bei Carnet-Inhaber und Rücksicherern. Seit dem 1. Juli 2022 wird das Carnet TIR schrittweise digitalisiert (eTIR).
Verwandte Begriffe
Quellen
- TIR-Übereinkommen 1975 – https://unece.org/transport/border-crossing/tir
- IRU, TIR-System – https://www.iru.org/what-we-do/services/tir
- Art. 226 UZK (Versand) – https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32013R0952