Definition
Der elektronische Frachtbrief (eCMR) ist die digitale Ausfertigung des Frachtbriefs nach dem CMR-Übereinkommen. Grundlage ist das Zusatzprotokoll zum CMR vom 20. Februar 2008 (in Kraft seit 5. Juni 2011). Das Protokoll stellt klar, dass ein Frachtbrief im Sinne des CMR auch in elektronischer Form ausgefertigt werden kann, sofern er die gleichen Funktionen erfüllt (Nachweis des Beförderungsvertrages, Empfangsbestätigung, Anweisungsrecht) und mit einer elektronischen Signatur versehen ist, die den Vertragsparteien zugeordnet werden kann.
Rechtsquelle
Additional Protocol to the CMR concerning the Electronic Consignment Note (Genf, 20. Februar 2008). Deutschland hat das Zusatzprotokoll 2020 ratifiziert. Zusätzlich gilt die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 für qualifizierte elektronische Signaturen und die eFTI-Verordnung (EU) 2020/1056 für die Annahme durch Behörden. Artikel 4 ff. des Zusatzprotokolls regeln Datenintegrität, Zuordnung und Archivierung.
Praxisbeispiel
Ein deutscher Spediteur transportiert Elektronikteile von Stuttgart nach Madrid. Spanien hat das eCMR-Protokoll ratifiziert. Der Disponent erstellt im TMS einen eCMR, den Fahrer auf seinem Tablet empfängt; der Absender signiert digital auf der Rampe in Stuttgart, der Empfänger in Madrid bei Ankunft. Alle Zustands- und Ereignisdaten (Verladezeit, Geodaten, Temperaturmesswerte bei Kühlware) werden direkt mit dem Frachtbrief verknüpft. Rechtlich voll wirksam, weil beide Ursprungs- und Zielland CMR- und e-CMR-Vertragsstaaten sind. Bei einem Transport durch einen Nicht-Ratifikationsstaat (z.B. Ukraine: noch nicht ratifiziert) muss weiterhin ein Papier-Frachtbrief mitgeführt werden.
Verwandte Begriffe
- eFTI-Verordnung
- Tracking & Tracing
- Digitale Signatur
- Blockchain im Transportrecht
- Supply Chain Visibility
Quellen
- e-CMR Additional Protocol 2008 – https://unece.org/transport/documents/2021/06/standards/e-cmr
- CMR-Ratifizierungsgesetz, BGBl. II 2020 S. – https://www.bmdv.bund.de
- eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 – https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0910