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✔ Letzte Überprüfung: 2026-04-19

Carnet ATA: Zollpass für vorübergehende Verwendung von Messegut und Berufsausrüstung

✔ Verifiziert · Quelle: ATA- und Istanbuler Übereinkommen – WCO · geprüft von Ter5 (R7-Begriffe) · Stand 2026-04-19

Definition

Das Carnet ATA (Admission Temporaire / Temporary Admission) ist ein international anerkanntes Zolldokument für die vorübergehende Verwendung von Waren in einem Vertragsstaat. Es ersetzt die sonst erforderliche Einfuhrzollanmeldung und Sicherheitsleistung. Die Ware muss innerhalb der Geltungsdauer (maximal ein Jahr) im selben Zustand wieder ausgeführt werden. Zulässig sind insbesondere Messe- und Ausstellungsgut, Berufsausrüstung (Film, Musik, Sport, Wissenschaft) und Warenmuster. In Deutschland werden Carnets ATA von den IHKs ausgestellt; die Bürgschaft übernimmt der DIHK gegenüber den ausländischen Zollbehörden.

Rechtsquelle

  • ATA-Übereinkommen vom 6. Dezember 1961 über die vorübergehende Einfuhr
  • Istanbuler Übereinkommen vom 26. Juni 1990 über die vorübergehende Verwendung
  • Durchführung in der EU: Art. 250–253 UZK (Verfahren vorübergehende Verwendung), Art. 211–225 UZK-IA
  • Nationale Umsetzung: §§ 230 ff. AO sowie Verwaltungsvorschriften der Zollverwaltung

Praxisbeispiel

Ein Dresdner Messebauer schickt einen Messestand (Wert 180.000 EUR) nach Las Vegas zur CES. Ohne Carnet ATA müsste er im US-Zoll Einfuhrabgaben (ca. 12.000 USD) hinterlegen und nach Wiederausfuhr eine umständliche Rückerstattung beantragen. Mit Carnet ATA der IHK Dresden reist der Stand zollfrei ein; die Bürgschaft (in Deutschland 40 % des Warenwerts) wird beim DIHK hinterlegt. Nach der Messe und rechtzeitiger Wiederausfuhr wird die Bürgschaft frei. Bei Verlust oder Nichtwiederausfuhr (Verkauf, Diebstahl) zieht der US-Zoll die Bürgschaft, und der DIHK regressiert beim Unternehmen — hier hilft eine ergänzende Transportversicherung zum Neuwert.

Verwandte Begriffe

Quellen

  • ATA- und Istanbul-Übereinkommen, WCO – https://www.wcoomd.org/en/topics/facilitation/instrument-and-tools/conventions/pf_ata-istanbul.aspx
  • DIHK, Carnet ATA – https://www.dihk.de
  • Art. 250 UZK – https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32013R0952

Stand: 2026-04-19. Inhalt dient der Information, nicht der Rechtsberatung.

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