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✔ Letzte Überprüfung: 2026-06-18

ADSp: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen

✔ Verifiziert · Quelle: DSLV – ADSp 2017 · geprüft von Claude (404-Reparatur) · Stand 2026-06-18

Definition

Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) sind vom Speditionsgewerbe und der verladenden Wirtschaft gemeinsam empfohlene Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkehrsverträge. Die aktuelle Fassung ist die ADSp 2017. Sie sind kein Gesetz: Sie gelten nur, wenn sie nach den Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) wirksam in den Vertrag einbezogen werden.

Rechtliche Einordnung

Die ADSp modifizieren das dispositive Frachtrecht der §§ 407 ff. HGB im Rahmen des nach § 449 HGB Zulässigen. Praktisch bedeutsam sind vor allem die Haftungsbegrenzungen (Ziffer 23 ADSp 2017): Bei Güterschäden gilt die Höchsthaftung von 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm wie nach § 431 HGB; bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung sowie bei Lager- und Speditionstätigkeiten gelten abweichende, teils niedrigere Sätze. Zusätzlich sind betragsmäßige Obergrenzen je Schadenfall und je Schadenereignis vorgesehen.

Praxisbeispiel

Ein Versender beauftragt einen Spediteur ohne ausdrückliche Vereinbarung der ADSp. Geht Ware verloren, kann sich der Spediteur nicht automatisch auf die ADSp-Haftungsobergrenzen berufen – es gilt das gesetzliche Frachtrecht. Werden die ADSp dagegen wirksam einbezogen (z. B. durch Hinweis im Angebot und in der Auftragsbestätigung), greifen ihre Haftungsbegrenzungen, soweit kein qualifiziertes Verschulden (§ 435 HGB) vorliegt.

Verwandte Begriffe

Quellen

  • ADSp 2017 – https://www.dslv.org/themen/adsp-vbgl/
  • §§ 407 ff., 449 HGB – https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__449.html

Stand: 2026-06-18. Inhalt dient der Information, nicht der Rechtsberatung.

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