Der Fall
Ein polnisches Transportunternehmen mit drei Fahrzeugen macht deutsche Kabotage-Fahrten. Fahrer 1 hat bereits drei Kabotage-Fahrten in sechs Tagen abgewickelt, die Disposition beauftragt einen vierten Auftrag "Berlin – Hamburg", weil er sich "noch lohnt". Bei Kontrolle durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) stellt sich heraus: vierte Fahrt innerhalb der Sieben-Tage-Frist ohne zwischenzeitliche Rückkehr – Verstoß gegen VO (EG) 1072/2009 i. V. m. Mobilitätspaket I. Bußgeld 5.000 EUR + Verwarnung, Fahrzeugstillstand bis Zahlung. Der beauftragende deutsche Spediteur verlangt Frachtführer-Haftung wegen verspäteter Lieferung.
Kundenfrage
"Mein Verkehrshaftungsversicherer sagt, Bußgelder seien nicht gedeckt. Aber der Schaden aus Standzeit und Verspätung – was ist damit?"
Rechtliche Einordnung
Bußgelder sind nach § 276 BGB bzw. deutschem Ordnungsrecht grundsätzlich nicht versicherbar (Versicherung gegen staatliche Sanktionen ist sittenwidrig). Das gilt auch für Kabotage-Bußgelder nach § 19 GüKG und der GüKGrKabotageV. Versicherbar sind aber die Folgeschäden: Verspätungsschäden gegenüber dem Auftraggeber laufen über die Verkehrshaftungsversicherung (Art. 17, 23 CMR; § 425 HGB), beschränkt auf das Dreifache der Fracht (Art. 23 Abs. 5 CMR). Standgeld für den LKW (Verdienstausfall) trägt der Unternehmer selbst. Zusätzlich drohen bei wiederholten Verstößen EU-Register-Einträge (ERRU) mit Konsequenzen für die EU-Lizenz. Nach neuem Mobilitätspaket (seit 2022) gilt eine vierte Kabotage innerhalb 7 Tagen + 4-Tage-Cooling-Off-Periode zwingend.
Praktische Lehren für Kunden
- Kabotage-Protokoll im Fahrzeug mitführen (Grenzübertrittsdaten, CMR-Frachtbriefe der letzten 7 Tage).
- Dispositionssoftware mit Kabotage-Zähler einsetzen – erkennt automatisch das 4. Fahrt-Limit.
- Fahreranweisung schriftlich, mehrsprachig: Kein Auftrag ohne Kabotage-Freigabe durch Disposition.
- Verspätungsschaden über Verkehrshaftung dokumentieren – Frachtbrief, Verzögerungsnachweis, Empfänger-Bestätigung.
- Bußgelder nicht über die Versicherung abrechnen – sofort begleichen, um Fahrzeugfreigabe zu erhalten.
- Bei häufigen Deutschland-Touren: Zweigniederlassung in DE prüfen (statt Kabotage).
Verweise
- /lkw-versicherung
- /Verkehrshaftungsversicherung
- /FAQ/was-ist-kabotage
- /GueKGrKabotageV