Transport-WikiVerifizierte Schadensfälle

✔ Letzte Überprüfung: 2026-04-17

Kabotage-Verstoß: Bußgeld, Fahrzeugstillstand und Versicherungsfolgen

✔ Verifiziert · Quelle: § 276 BGB – Gesetze im Internet · geprüft von Ter2 (automatisch, Primärquelle geprüft) · Stand 2026-04-17

Der Fall

Ein polnisches Transportunternehmen mit drei Fahrzeugen macht deutsche Kabotage-Fahrten. Fahrer 1 hat bereits drei Kabotage-Fahrten in sechs Tagen abgewickelt, die Disposition beauftragt einen vierten Auftrag "Berlin – Hamburg", weil er sich "noch lohnt". Bei Kontrolle durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) stellt sich heraus: vierte Fahrt innerhalb der Sieben-Tage-Frist ohne zwischenzeitliche Rückkehr – Verstoß gegen VO (EG) 1072/2009 i. V. m. Mobilitätspaket I. Bußgeld 5.000 EUR + Verwarnung, Fahrzeugstillstand bis Zahlung. Der beauftragende deutsche Spediteur verlangt Frachtführer-Haftung wegen verspäteter Lieferung.

Kundenfrage

"Mein Verkehrshaftungsversicherer sagt, Bußgelder seien nicht gedeckt. Aber der Schaden aus Standzeit und Verspätung – was ist damit?"

Rechtliche Einordnung

Bußgelder sind nach § 276 BGB bzw. deutschem Ordnungsrecht grundsätzlich nicht versicherbar (Versicherung gegen staatliche Sanktionen ist sittenwidrig). Das gilt auch für Kabotage-Bußgelder nach § 19 GüKG und der GüKGrKabotageV. Versicherbar sind aber die Folgeschäden: Verspätungsschäden gegenüber dem Auftraggeber laufen über die Verkehrshaftungsversicherung (Art. 17, 23 CMR; § 425 HGB), beschränkt auf das Dreifache der Fracht (Art. 23 Abs. 5 CMR). Standgeld für den LKW (Verdienstausfall) trägt der Unternehmer selbst. Zusätzlich drohen bei wiederholten Verstößen EU-Register-Einträge (ERRU) mit Konsequenzen für die EU-Lizenz. Nach neuem Mobilitätspaket (seit 2022) gilt eine vierte Kabotage innerhalb 7 Tagen + 4-Tage-Cooling-Off-Periode zwingend.

Praktische Lehren für Kunden

  • Kabotage-Protokoll im Fahrzeug mitführen (Grenzübertrittsdaten, CMR-Frachtbriefe der letzten 7 Tage).
  • Dispositionssoftware mit Kabotage-Zähler einsetzen – erkennt automatisch das 4. Fahrt-Limit.
  • Fahreranweisung schriftlich, mehrsprachig: Kein Auftrag ohne Kabotage-Freigabe durch Disposition.
  • Verspätungsschaden über Verkehrshaftung dokumentieren – Frachtbrief, Verzögerungsnachweis, Empfänger-Bestätigung.
  • Bußgelder nicht über die Versicherung abrechnen – sofort begleichen, um Fahrzeugfreigabe zu erhalten.
  • Bei häufigen Deutschland-Touren: Zweigniederlassung in DE prüfen (statt Kabotage).

Verweise

Quellen

Stand: 2026-04-17. Inhalt dient der Information, nicht der Rechtsberatung.

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