Transport-WikiBegriffe & Definitionen

✔ Letzte Überprüfung: 2026-04-19

Haftungsdurchgriff: direkte Inanspruchnahme von Subfrachtführer und Leuten

✔ Verifiziert · Quelle: § 437 HGB – Gesetze im Internet · geprüft von Ter1 (R7-Begriffe) · Stand 2026-04-19

Definition

Der Haftungsdurchgriff bezeichnet im Transportrecht zwei Mechanismen: (1) Nach § 437 HGB kann der Geschädigte den ausführenden Frachtführer (Subunternehmer) unmittelbar in Anspruch nehmen, ohne erst über den vertraglichen Hauptfrachtführer Regress zu fordern. Der ausführende Frachtführer haftet dem Absender und Empfänger wie der Hauptfrachtführer, jedoch beschränkt auf den Teil der Beförderung, den er tatsächlich ausgeführt hat. (2) Nach § 436 HGB erstreckt sich die gesetzliche Haftung des Frachtführers auch auf dessen Leute und Erfüllungsgehilfen – einschließlich Privilegien (Höchstbeträge) und Durchbrüche (§ 435 HGB bei qualifiziertem Verschulden der Leute).

Rechtsquelle

§§ 437, 436 HGB (national). International parallel: Art. 36 CMR, Art. 39–45 Montrealer Ü. ("actual carrier"), Art. 10 Hague-Visby (Himalaya-Klauseln erweitert). Zweck: Vermeidung von Insolvenzrisiken beim vertraglichen Frachtführer und direkter Regressweg des Geschädigten.

Praxisbeispiel

Ein Hauptfrachtführer vergibt einen Transportauftrag Paris–Warschau an einen Subunternehmer. Der Sub-LKW wird auf dem Weg überfallen, Ware im Wert von 150.000 Euro gestohlen. Der Hauptfrachtführer geht in Insolvenz. Der Versender kann nach § 437 HGB nun direkt den Subunternehmer in Anspruch nehmen – begrenzt auf 8,33 SZR/kg (§ 431 HGB) für die Teilstrecke, die der Sub ausgeführt hat. Stellt sich im Prozess heraus, dass der Fahrer (Mitarbeiter des Subs) qualifizierten Verschuldens schuldig war (z. B. grob leichtfertiges Parken trotz Gefahrenwissen), greift § 436 i. V. m. § 435 HGB – Haftung ohne Obergrenze auch gegenüber dem Sub.

Verwandte Begriffe

Quellen

  • § 437 HGB – https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__437.html
  • § 436 HGB (Leute) – https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__436.html
  • Art. 36 CMR – https://www.gesetze-im-internet.de/cmr/art_36.html

Stand: 2026-04-19. Inhalt dient der Information, nicht der Rechtsberatung.

Verwandte Artikel
Versicherungsseitige Einordnung dieses Themas?
Prämie berechnen  ·  Beratung anfordern  bei FSA24 — neutraler Transportversicherungs-Makler