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✔ Letzte Überprüfung: 2026-04-19

DDP (Delivered Duty Paid): maximale Käuferfreundlichkeit, Verkäufer trägt alles

✔ Verifiziert · Quelle: ICC Incoterms 2020 – DDP · geprüft von Ter5 (R7-Begriffe) · Stand 2026-04-19

Definition

DDP (Delivered Duty Paid / Geliefert verzollt) ist die Klausel mit maximaler Verkäuferpflicht. Der Verkäufer liefert die Ware entladebereit am benannten Bestimmungsort im Einfuhrland und erledigt alle Zollformalitäten — Ausfuhr wie Einfuhr. Er trägt sämtliche Kosten einschließlich Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer und übernimmt das Risiko bis zur Bereitstellung. Die Entladung verbleibt beim Käufer (bei DDP); möchte der Verkäufer auch entladen, wäre DPU die geeignetere Klausel.

Rechtsquelle

Incoterms 2020, Klausel DDP. Die ICC warnt vor DDP, wenn der Verkäufer weder im Einfuhrland ansässig ist noch über eine ertragsteuerlich oder umsatzsteuerlich registrierte Betriebsstätte verfügt — denn dann wird die Einfuhrumsatzsteuer oft nicht als Vorsteuer abziehbar, sondern bleibt echte Kostenbelastung.

Praxisbeispiel

Ein deutscher Exporteur verkauft Laborgeräte an einen Schweizer Forschungsinstitut „DDP Zürich Incoterms 2020". Der Verkäufer organisiert Transport, zahlt Schweizer Einfuhrzoll und 8,1 % Schweizer Mehrwertsteuer und liefert bis Zürich. Da der Verkäufer in der Schweiz nicht umsatzsteuerlich registriert ist, kann er die Schweizer MwSt nicht als Vorsteuer geltend machen — sie wird zu echten Mehrkosten. Nachträglich stellt sich heraus, dass die Position „DDP" den Endpreis um 8,1 % verteuert hätte; korrekt wäre DAP mit Kundenseitiger MwSt-Abwicklung gewesen.

Verwandte Begriffe

Quellen

  • ICC Incoterms 2020 – https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/
  • DIHK, DDP-Klausel – https://www.dihk.de

Stand: 2026-04-19. Inhalt dient der Information, nicht der Rechtsberatung.

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