Die IHK-Prüfungsfrage
> „Erläutern Sie, wer bei den Incoterms 2020 die Zollabwicklung übernimmt (Ausfuhr + Einfuhr) und wer die Abgaben trägt. Welche Klauseln sind aus Speditionssicht riskant für den jeweiligen Beteiligten? Was bedeuten EOR (Exporter of Record) und IOR (Importer of Record)?"
(Standard-Frage IHK Lf6, häufig kombiniert mit § 408 HGB / Lf3-Frachtbrief.)
Der typische Irrtum
- „Incoterms regeln den Eigentumsübergang." Falsch — Incoterms regeln nur: Transportkosten, Risikoübergang, Versicherungspflicht und Zollzuständigkeiten. Eigentum regelt der Kaufvertrag (BGB / nationales Recht).
- „DDP ist immer kundenfreundlich." Halb richtig — für Käufer ja (er muss nichts machen). Für Verkäufer maximal risikobehaftet, weil er als IOR im Empfängerland haftet, ohne dort eine Niederlassung zu haben.
- „EXW ist immer verkäuferfreundlich." Halb richtig — Verkäufer muss nur „ab Werk" bereitstellen. Aber: EXW ist die schlechteste Wahl im internationalen Handel, weil der Käufer (oft im Ausland) als EOR im Verkäuferland auftreten muss — fast nie operativ machbar.
- „Der Spediteur kann immer als EOR/IOR auftreten." Falsch — die EOR/IOR-Funktion ist eine rechtliche Verantwortung, keine Service-Leistung. Spediteur kann allenfalls als Zollvertreter (UZK Art. 18) auftreten.
- „Direkter Vertreter = indirekter Vertreter." Falsch — direkter Vertreter handelt im Namen des Auftraggebers (Auftraggeber haftet), indirekter Vertreter im eigenen Namen (Vertreter haftet selbst — typische Spediteur-Falle bei DDP).
Die rechtliche Wahrheit
Incoterms 2020 — Zoll-Zuständigkeits-Matrix
| Klausel | Verkäufer macht Ausfuhr-Anmeldung? | Käufer macht Einfuhr-Anmeldung? | Wer trägt EUSt + Importzoll? |
|---|---|---|---|
| EXW Ex Works | nein | ja | Käufer |
| FCA Free Carrier | ja | ja | Käufer |
| CPT Carriage Paid To | ja | ja | Käufer |
| CIP Carriage and Insurance Paid To | ja | ja | Käufer |
| DAP Delivered at Place | ja | ja | Käufer |
| DPU Delivered at Place Unloaded | ja | ja | Käufer |
| DDP Delivered Duty Paid | ja | ja (durch Verkäufer als IOR) | Verkäufer |
| FAS Free Alongside Ship (Seefracht) | ja | ja | Käufer |
| FOB Free on Board (Seefracht) | ja | ja | Käufer |
| CFR Cost and Freight (Seefracht) | ja | ja | Käufer |
| CIF Cost, Insurance, Freight (Seefracht) | ja | ja | Käufer |
EOR / IOR — die rechtliche Person
Exporter of Record (EOR) = Person/Firma, die rechtlich als Ausführer gegenüber dem Ausfuhr-Zollamt auftritt (UZK Art. 1 Nr. 19). Sie trägt:
- Ausfuhranmeldungspflicht
- Compliance mit Exportkontroll-Recht (Dual-Use, Sanktionen)
- Rückerstattungsanspruch bei Rückwaren
- Statistik-Meldungen (Intrastat / Extrastat)
Importer of Record (IOR) = Person/Firma, die rechtlich als Anmelder gegenüber dem Einfuhr-Zollamt auftritt (UZK Art. 5 Nr. 15). Sie trägt:
- Einfuhranmeldungspflicht
- Zoll- + EUSt-Schuld
- Compliance mit Importbedingungen (Anti-Dumping, Schutzzölle)
- Buchhaltungspflicht für 5 Jahre
Direkte vs. indirekte Vertretung (UZK Art. 18)
| Direkte Vertretung | Indirekte Vertretung | |
|---|---|---|
| Wer handelt für wen | Vertreter handelt im Namen des Auftraggebers | Vertreter handelt im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers |
| Anmelder ist | Auftraggeber | Vertreter |
| Wer haftet für Zoll? | Auftraggeber allein | Vertreter + Auftraggeber gesamtschuldnerisch |
| Typische Anwendung | Spediteur als reiner Anmeldedienstleister | Bei DDP, wenn Verkäufer keinen IOR-Status im Empfängerland hat |
Praxis Spedition: Bei direkter Vertretung schickt Spediteur seine Zollvollmacht mit Auftrag, Auftraggeber haftet. Bei indirekter Vertretung (häufig bei DDP-Sendungen für Verkäufer ohne Importeur-Status) haftet die Spedition selbst für Zoll + EUSt. Massive Risikoerhöhung — dafür höhere Marge gerechtfertigt.
Die Speditions-Risiko-Klauseln
| Klausel | Speditions-Risiko | Häufiger Schaden |
|---|---|---|
| EXW | Käufer beauftragt Spediteur in Verkäufer-Land — schwierige Ausfuhrerklärung im Auftrag eines Ausländers | Ausfuhranmeldung scheitert mangels EORI-Nummer Käufer in EU |
| DDP | Verkäufer beauftragt Spediteur als indirekter Vertreter in Empfänger-Land — Spediteur haftet selbst für EUSt | EUSt-Schuld bei nicht-zahlungsfähigem Verkäufer bleibt am Spediteur kleben |
| DAP | „Bis zum Ort gestellt, Käufer entladet + verzollt" — bei verspäteter Verzollung Lagerkosten beim Verkäufer | Demurrage am Hafen |
| FOB | Risiko-Übergang an Bord, Spediteur muss exakt das richtige Schiff treffen | Schadenfall bei vorzeitiger Ladebestätigung |
EORI-Nummer — die Pflicht-Identifikation
EORI = Economic Operators Registration and Identification Number (UZK-IA Art. 6). Pflicht für jedes Wirtschaftssubjekt, das Zollanmeldungen tätigt (auch indirekt).
- DE-EORI Format:
DE+ 11 Ziffern (i. d. R. Steuer-ID + Erweiterung) - Antrag beim Hauptzollamt
- Gilt EU-weit
- Spediteure prüfen vor erstmaliger Beauftragung
Typische Vertragsfallen (Praxis)
| Falle | Hintergrund | Lösung |
|---|---|---|
| Käufer „lieber DDP, weil bequem" | Verkäufer ohne EU-IOR-Status haftet trotzdem | Vertraglich auf DAP/DPU umstellen, Käufer macht Importzoll |
| EXW im internationalen Geschäft | Käufer kann nicht selbst exportieren | Auf FCA umstellen — Verkäufer macht Ausfuhr |
| „Spediteur regelt das schon" | Spediteur ohne klare Vertretungsvollmacht | Schriftliche Zollvollmacht (direkt vs. indirekt) im Speditionsauftrag |
| Incoterms ohne Versions-Angabe | Zwei verschiedene Incoterms-Versionen können widersprüchlich sein | Immer schreiben „Incoterms 2020" |
Schadensfall-Beispiel — der DDP-Albtraum
Sachverhalt: Maschinenbauer M (DE) verkauft Werkzeugmaschine 280.000 EUR nach Türkei (Drittland) auf Klausel „DDP Istanbul Incoterms 2020". Spediteur S nimmt Auftrag an, ohne türkischen IOR-Status von M zu prüfen.
Verlauf:
- Container kommt in Istanbul-Hafen an
- Türkische Zoll fordert Importzoll + KDV (USt) = ca. 56.000 EUR
- M hat keine türkische Steuernummer, kann nicht selbst anmelden
- S tritt als indirekter Vertreter auf, weil sonst Sendung verfällt
- M zahlt zunächst Steuern an S, dann Insolvenz von M
- S bleibt auf 56.000 EUR sitzen + zusätzlich 4.000 EUR Lagergeld + Anwaltskosten
Lehre:
- DDP nur akzeptieren, wenn Verkäufer nachweisbar IOR-Status im Empfängerland hat
- Sonst auf DAP/DPU umstellen — Käufer ist IOR, S nur Service-Dienstleister
- Bei DDP-Übernahme Zollkosten-Vorauszahlung vom Verkäufer verlangen
- Bonität des Verkäufers VOR DDP-Annahme prüfen
Cross-Links
- Incoterms 2020 Gefahr- vs. Haftungsübergang (Lf3 — Haftungsseite)
- Unionsversandverfahren T1/T2 Grundlagen (Lf6)
- AEO-Zertifizierung C/S/F (Lf6)
- Präferenzursprung EUR.1 / REX (Lf6)
- Frachtbrief Pflichtangaben § 408 HGB (Lf3)
- Versender-Haftung § 414 HGB Falschangabe Gefahrgut (Lf3)
Quellen
- ICC International Chamber of Commerce — Incoterms® 2020. https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/
- UZK Art. 1, Art. 5 Nr. 15, Art. 18 — Anmelder-/Vertretungsbegriffe. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2013/952/oj
- UZK-IA Art. 6 — EORI-Nummer. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2015/2447/oj
- Generalzolldirektion DE — EORI-Nummer. https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/eori-nummer_node.html
- Generalzolldirektion DE — Vertretung im Zollverfahren. https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollanmeldung/Vertretung/vertretung_node.html
- DIHK-Veröffentlichung „Incoterms 2020 — was ist neu?" (frei). https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/wirtschaftspolitik/aussenwirtschaft/incoterms