Transport-WikiIHK-Lernfeld 6 — Zoll und Außenhandel

✔ Letzte Überprüfung: 2026-04-28

Incoterms 2020 — Zoll- und Ausfuhr/Einfuhr-Zuständigkeit

✔ Verifiziert · Quelle: ICC International Chamber of Commerce — Incoterms 2020 Official Rules · geprüft von Ter1 · Stand 2026-04-28

Die IHK-Prüfungsfrage

> „Erläutern Sie, wer bei den Incoterms 2020 die Zollabwicklung übernimmt (Ausfuhr + Einfuhr) und wer die Abgaben trägt. Welche Klauseln sind aus Speditions­sicht riskant für den jeweiligen Beteiligten? Was bedeuten EOR (Exporter of Record) und IOR (Importer of Record)?"

(Standard-Frage IHK Lf6, häufig kombiniert mit § 408 HGB / Lf3-Frachtbrief.)

Der typische Irrtum

  1. „Incoterms regeln den Eigentums­übergang." Falsch — Incoterms regeln nur: Transport­kosten, Risiko­übergang, Versicherungs­pflicht und Zoll­zuständigkeiten. Eigentum regelt der Kaufvertrag (BGB / nationales Recht).
  2. „DDP ist immer kunden­freundlich." Halb richtig — für Käufer ja (er muss nichts machen). Für Verkäufer maximal risiko­behaftet, weil er als IOR im Empfänger­land haftet, ohne dort eine Niederlassung zu haben.
  3. „EXW ist immer verkäufer­freundlich." Halb richtig — Verkäufer muss nur „ab Werk" bereit­stellen. Aber: EXW ist die schlechteste Wahl im internationalen Handel, weil der Käufer (oft im Ausland) als EOR im Verkäufer­land auftreten muss — fast nie operativ machbar.
  4. „Der Spediteur kann immer als EOR/IOR auftreten." Falsch — die EOR/IOR-Funktion ist eine rechtliche Verantwortung, keine Service-Leistung. Spediteur kann allenfalls als Zollvertreter (UZK Art. 18) auftreten.
  5. „Direkter Vertreter = indirekter Vertreter." Falsch — direkter Vertreter handelt im Namen des Auftrag­gebers (Auftrag­geber haftet), indirekter Vertreter im eigenen Namen (Vertreter haftet selbst — typische Spediteur-Falle bei DDP).

Die rechtliche Wahrheit

Incoterms 2020 — Zoll-Zuständigkeits-Matrix

Klausel Verkäufer macht Ausfuhr-Anmeldung? Käufer macht Einfuhr-Anmeldung? Wer trägt EUSt + Importzoll?
EXW Ex Works nein ja Käufer
FCA Free Carrier ja ja Käufer
CPT Carriage Paid To ja ja Käufer
CIP Carriage and Insurance Paid To ja ja Käufer
DAP Delivered at Place ja ja Käufer
DPU Delivered at Place Unloaded ja ja Käufer
DDP Delivered Duty Paid ja ja (durch Verkäufer als IOR) Verkäufer
FAS Free Alongside Ship (Seefracht) ja ja Käufer
FOB Free on Board (Seefracht) ja ja Käufer
CFR Cost and Freight (Seefracht) ja ja Käufer
CIF Cost, Insurance, Freight (Seefracht) ja ja Käufer

EOR / IOR — die rechtliche Person

Exporter of Record (EOR) = Person/Firma, die rechtlich als Ausführer gegenüber dem Ausfuhr-Zollamt auftritt (UZK Art. 1 Nr. 19). Sie trägt:

  • Ausfuhr­anmeldungs­pflicht
  • Compliance mit Export­kontroll-Recht (Dual-Use, Sanktionen)
  • Rückerstattungs­anspruch bei Rückwaren
  • Statistik-Meldungen (Intrastat / Extrastat)

Importer of Record (IOR) = Person/Firma, die rechtlich als Anmelder gegenüber dem Einfuhr-Zollamt auftritt (UZK Art. 5 Nr. 15). Sie trägt:

  • Einfuhr­anmeldungs­pflicht
  • Zoll- + EUSt-Schuld
  • Compliance mit Importbedingungen (Anti-Dumping, Schutz­zölle)
  • Buchhaltungs­pflicht für 5 Jahre

Direkte vs. indirekte Vertretung (UZK Art. 18)

Direkte Vertretung Indirekte Vertretung
Wer handelt für wen Vertreter handelt im Namen des Auftrag­gebers Vertreter handelt im eigenen Namen für Rechnung des Auftrag­gebers
Anmelder ist Auftrag­geber Vertreter
Wer haftet für Zoll? Auftrag­geber allein Vertreter + Auftrag­geber gesamt­schuldnerisch
Typische Anwendung Spediteur als reiner Anmelde­dienstleister Bei DDP, wenn Verkäufer keinen IOR-Status im Empfänger­land hat

Praxis Spedition: Bei direkter Vertretung schickt Spediteur seine Zoll­vollmacht mit Auftrag, Auftrag­geber haftet. Bei indirekter Vertretung (häufig bei DDP-Sendungen für Verkäufer ohne Importeur-Status) haftet die Spedition selbst für Zoll + EUSt. Massive Risiko­erhöhung — dafür höhere Marge gerechtfertigt.

Die Speditions-Risiko-Klauseln

Klausel Speditions-Risiko Häufiger Schaden
EXW Käufer beauftragt Spediteur in Verkäufer-Land — schwierige Ausfuhr­erklärung im Auftrag eines Ausländers Ausfuhr­anmeldung scheitert mangels EORI-Nummer Käufer in EU
DDP Verkäufer beauftragt Spediteur als indirekter Vertreter in Empfänger-Land — Spediteur haftet selbst für EUSt EUSt-Schuld bei nicht-zahlungs­fähigem Verkäufer bleibt am Spediteur kleben
DAP „Bis zum Ort gestellt, Käufer entladet + verzollt" — bei verspäteter Verzollung Lager­kosten beim Verkäufer Demurrage am Hafen
FOB Risiko-Übergang an Bord, Spediteur muss exakt das richtige Schiff treffen Schaden­fall bei vorzeitiger Lade­bestätigung

EORI-Nummer — die Pflicht-Identifikation

EORI = Economic Operators Registration and Identification Number (UZK-IA Art. 6). Pflicht für jedes Wirtschafts­subjekt, das Zoll­anmeldungen tätigt (auch indirekt).

  • DE-EORI Format: DE + 11 Ziffern (i. d. R. Steuer-ID + Erweiterung)
  • Antrag beim Hauptzoll­amt
  • Gilt EU-weit
  • Spediteure prüfen vor erstmaliger Beauftragung

Typische Vertrags­fallen (Praxis)

Falle Hintergrund Lösung
Käufer „lieber DDP, weil bequem" Verkäufer ohne EU-IOR-Status haftet trotzdem Vertraglich auf DAP/DPU umstellen, Käufer macht Importzoll
EXW im internationalen Geschäft Käufer kann nicht selbst exportieren Auf FCA umstellen — Verkäufer macht Ausfuhr
„Spediteur regelt das schon" Spediteur ohne klare Vertretungs­vollmacht Schriftliche Zoll­vollmacht (direkt vs. indirekt) im Speditions­auftrag
Incoterms ohne Versions-Angabe Zwei verschiedene Incoterms-Versionen können widersprüchlich sein Immer schreiben „Incoterms 2020"

Schadensfall-Beispiel — der DDP-Albtraum

Sachverhalt: Maschinen­bauer M (DE) verkauft Werkzeug­maschine 280.000 EUR nach Türkei (Drittland) auf Klausel „DDP Istanbul Incoterms 2020". Spediteur S nimmt Auftrag an, ohne türkischen IOR-Status von M zu prüfen.

Verlauf:

  • Container kommt in Istanbul-Hafen an
  • Türkische Zoll fordert Importzoll + KDV (USt) = ca. 56.000 EUR
  • M hat keine türkische Steuer­nummer, kann nicht selbst anmelden
  • S tritt als indirekter Vertreter auf, weil sonst Sendung verfällt
  • M zahlt zunächst Steuern an S, dann Insolvenz von M
  • S bleibt auf 56.000 EUR sitzen + zusätzlich 4.000 EUR Lager­geld + Anwalts­kosten

Lehre:

  • DDP nur akzeptieren, wenn Verkäufer nachweisbar IOR-Status im Empfänger­land hat
  • Sonst auf DAP/DPU umstellen — Käufer ist IOR, S nur Service-Dienstleister
  • Bei DDP-Übernahme Zollkosten-Vorauszahlung vom Verkäufer verlangen
  • Bonität des Verkäufers VOR DDP-Annahme prüfen

Cross-Links

Quellen

  1. ICC International Chamber of Commerce — Incoterms® 2020. https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/
  2. UZK Art. 1, Art. 5 Nr. 15, Art. 18 — Anmelder-/Vertretungs­begriffe. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2013/952/oj
  3. UZK-IA Art. 6 — EORI-Nummer. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2015/2447/oj
  4. Generalzoll­direktion DE — EORI-Nummer. https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/eori-nummer_node.html
  5. Generalzoll­direktion DE — Vertretung im Zollverfahren. https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollanmeldung/Vertretung/vertretung_node.html
  6. DIHK-Veröffentlichung „Incoterms 2020 — was ist neu?" (frei). https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/wirtschaftspolitik/aussenwirtschaft/incoterms

Stand: 2026-04-28. Inhalt dient der Information, nicht der Rechtsberatung.

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