Das Muster
Die Institute Cargo Clauses sind der internationale Quasi-Standard der Warenversicherung. Sie unterscheiden drei Deckungsbreiten:
- ICC (A) – „All Risks", weiteste Deckung
- ICC (B) – gelistete Gefahren, mittlere Deckung
- ICC (C) – gelistete Gefahren, engste Deckung
„All Risks" in ICC (A) ist eine irreführende Marktbezeichnung. Die Klausel arbeitet als „named exclusions" – alles ist gedeckt, außer was in den Klauseln 4–7 explizit ausgeschlossen wird. Diese Ausschlüsse sind umfangreich:
- Klausel 4.1 Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit des Versicherten
- Klausel 4.2 gewöhnlicher Schwund, Gewichtsverlust
- Klausel 4.3 mangelhafte Verpackung/Stauung (durch den VN)
- Klausel 4.4 inherent vice (Eigenart der Ware)
- Klausel 4.5 Verzug
- Klausel 4.6 Insolvenz oder finanzieller Ausfall des Carriers
- Klausel 4.7 qualifizierte Waffen (Atom, Chemie, Biologie, Radiologie)
- Klausel 5 Unfähigkeit des Beförderungsmittels (Seetüchtigkeit)
- Klausel 6 Kriegs-Ausschluss (durch SRCC / Strikes, Riots & Civil Commotions und War Risks gezielt rück-einschließbar)
- Klausel 7 Streik-Ausschluss
Dazu kommen praktisch in allen modernen Policen: Cyber-Ausschluss (LMA 5400/5403), Sanktionsausschluss, teils Betrugs-Ausschluss (fraud, misappropriation). Was übrig bleibt, ist weit – aber nicht alles.
Warum das wichtig ist
Drei konkrete Lücken sind für Verlader besonders gefährlich:
- Betrug / Phantomfrachtführer: Wenn die Ware durch einen Betrüger mit gefälschten Papieren oder Identität abgegriffen wird, qualifizieren viele Versicherer das als „misappropriation" – Ausschluss unter Klausel 4 (Vorsatz des VN oder als eigenständige Fraud-Klausel). SRCC-Zusatz oder Identitätsbetrug-Baustein ist nötig.
- Streik / SRCC: Ein Seehafen-Streik blockiert Container, Ware verdirbt. Klausel 7 schließt das aus, außer SRCC ist rück-eingeschlossen. Verlader prüfen das selten.
- Cyber: Ransomware legt das Hafen-TOS (Terminal Operating System) lahm, Ware wartet Tage, die Kühlkette bricht. LMA 5400 schließt das aus, solange keine ausdrückliche Cyber-Deckung eingeschlossen ist.
Diese drei Lücken sind cross-modal – Straße, Luft, See – und betreffen praktisch jeden global arbeitenden Verlader.
Die beteiligten Fälle
Fall 1 – Phantomfrachtführer: Ein Spediteur vergibt 22 t Kaffee-Rohware (Wert 380.000 €) über eine Frachtbörse an einen angeblichen polnischen Frachtführer. Ware verschwindet in Litauen. ICC-A-Police reguliert nicht, weil „misappropriation by a party to whom the goods have been entrusted" ausgeschlossen ist – der Verlader braucht den „Theft/Pilferage/Non-delivery"-Zusatz und eine Identitätsbetrug-Erweiterung.
Fall 2 – Hafenstreik Rotterdam: Container mit verderblicher Ware (Fisch) steht bei Streik der Hafenarbeiter 9 Tage. Ware unbrauchbar. ICC-A ohne SRCC-Zusatz greift nicht, weil Klausel 7 den Streik ausschließt – SRCC hätte den Fall gedeckt.
Fall 3 – Piraterie Golf von Aden: Containerschiff wird für 4 Wochen gekapert. Die Piraterie fällt unter „Piracy" – in ICC-A seit 2009 standardmäßig eingeschlossen (Institute Cargo Clauses A 1/1/09). Aber Schäden aus Kriegs-/SRCC-Bereichen (Beschuss, Sabotage, Terror) brauchen die War Risks-Zusatzklauseln. Die Grenze ist im Einzelfall unklar.
Was Kunden daraus lernen
- „All Risks" wörtlich nehmen ist ein Fehler. Klauseln 4–7 der ICC-A sind die eigentliche Deckungs-Landkarte.
- SRCC und War Risks ergänzen, sobald Routen politisch volatile Regionen oder streikgefährdete Häfen berühren.
- Identitätsbetrug-/Fraud-Erweiterung ist für digitale Frachtbörsen-Vergaben essentiell.
- Cyber-Baustein für Warenversicherung separat prüfen – LMA-5400-Ausschluss ist de facto immer dabei.
- Police-Check halbjährlich: Markt, Routen und Ausschlüsse ändern sich schneller als früher (Sanktionslisten, Kriegsgebiete).
Verweise
- Draft
schaden-phantomfrachtfuehrer-frachtenboerse - Draft
schaden-piraterie-golf-von-aden - Draft
urteil-bgh-i-zr-283-99-phantomfrachtfuehrer - Nugget 4 (Digitalisierungs-Paradox) – Betrugs-Einbruchkanal
- Nugget 6 (Cyber-Exclusion) – technische Lücke, strukturell identisch
- Nugget 17 (KI-Deepfake) – Verschärfung der Fraud-Dimension
Quellen
- VVG (Versicherungsvertragsgesetz)
- Institute Cargo Clauses (A) / (B) / (C) 1/1/09 – Lloyd's Market Association / IUA
- LMA 5400 / LMA 5403 „Cyber Loss Exclusion Clauses" (2020)
- Institute War Clauses (Cargo) 1/1/09
- Institute Strikes Clauses (Cargo) 1/1/09 (SRCC)
- HGB §§ 130 ff. Seehandelsrecht / §§ 481 ff.