Rechtsgrundlage
Die Europäische Verkehrsministerkonferenz (Conférence Européenne des Ministres des Transports, CEMT) wurde 1953 gegründet und 2006 in das International Transport Forum (ITF) bei der OECD überführt. Sie umfasst heute 43 Mitgliedstaaten (EU-27 + Schweiz, Norwegen, UK, Türkei, Russland, Ukraine [suspendiert], Aserbaidschan, Belarus [suspendiert], und weitere). Die Mehrlandgenehmigung (Multilateral Quota System) beruht auf einem jährlich neu verabschiedeten Ratsbeschluss des ITF-Verkehrsministerrats.
Inhalt und Anwendungsbereich
Die CEMT-Genehmigung ist eine nummerierte Karte (blau, A5-Format), die im LKW mitgeführt wird und vom BAG (Bundesamt für Güterverkehr) zugeteilt wird. Sie berechtigt zum gewerblichen Güterkraftverkehr zwischen ECMT-Mitgliedstaaten ohne bilaterale Einzelgenehmigung:
- Transit durch Drittstaaten (z. B. Deutschland → Türkei via Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien).
- Bilateraler Verkehr zwischen zwei ECMT-Staaten (z. B. Deutschland → Moldawien).
- Dreiländerverkehr (z. B. Deutschland lädt in Türkei und liefert in Kasachstan aus) – die spezifischste Nutzung.
- Kabotage: Nicht erlaubt – CEMT-Genehmigung gilt nur für grenzüberschreitenden Verkehr.
Kontingent und Zuteilung
Die Gesamtzahl der CEMT-Genehmigungen wird jährlich vom ITF-Rat beschlossen. Deutschland erhält typisch rund 3.900 Grundgenehmigungen plus rund 650 Euro-6-Zuschläge (Stand 2025). Das BAG verteilt nach einem Punktesystem:
- Euro-Norm des Fahrzeugs: Euro-6 = Faktor 1, Euro-5 = Faktor 0,83, Euro-3/4 = 0 (nicht mehr zuteilungsfähig).
- Nachweis der aktiven Nutzung im Vorjahr.
- Unternehmensgröße (Großkontingente und Kleinkontingente).
Die Genehmigung ist für 1 Jahr gültig und nicht übertragbar. Der Missbrauch (Verleihung an Drittunternehmen) führt zum sofortigen Entzug.
Praxisbedeutung
Vor dem russisch-ukrainischen Krieg waren CEMT-Genehmigungen v. a. für den Russland-Transit relevant. Nach den EU-Sanktionen 2022 ist Russland faktisch aus dem Kreis ausgeschieden; belarussische Transporteure sind suspendiert. Die Hauptnutzungsgebiete 2025 sind:
- Türkei-Transit (Eisener Korridor über Rumänien/Bulgarien).
- Zentralasien (Kasachstan, Usbekistan, Turkmenistan) – wachsend.
- Kaukasus (Aserbaidschan, Georgien) – wachsend durch TITR-Korridor („Middle Corridor").
- Westbalkan (Serbien, Bosnien, Nordmazedonien, Albanien) – nach Beitrittskandidatenstatus teils substituiert durch bilaterale Genehmigungen.
Abgrenzung zu anderen Regimes
- EU-Binnenverkehr: Die EU-Gemeinschaftslizenz nach Verordnung (EG) 1072/2009 ersetzt bilaterale Genehmigungen im gesamten EWR.
- Bilaterale Genehmigungen: Die Transportministerien tauschen jährlich Kontingente aus (z. B. DE–UA, DE–TR); diese werden vom BAG separat verteilt.
- Unilaterale Dispensierungen: Einzelstaatliche Ausnahmen in Katastrophenfällen (z. B. humanitäre Korridore 2022 Ukraine).
Transportrechtliche Bedeutung
Die CEMT-Genehmigung ist reines Ordnungsrecht (Zugangsfrage), berührt die zivilrechtliche Haftung nach CMR nicht. Fehlt jedoch eine gültige Genehmigung:
- Ordnungswidrigkeit nach § 19 GüKG, Bußgeld bis 20.000 €.
- Fahrzeugstilllegung, Beschlagnahme durch BAG oder Polizei.
- Verkehrshaftungsversicherer: Leistungsfreiheit möglich („ohne gültige Genehmigung" = Obliegenheitsverletzung).
- Mögliche Regressforderungen des Versenders wegen Verzugs.
Verweise
- Pillar: /Transportversicherung
- Wiki: begriff-b3-cmr
- Wiki: begriff-b1-frachtfuehrer