Transport-WikiBegriffe & Definitionen

✔ Letzte Überprüfung: 2026-04-19

Höhere Gewalt (Force Majeure): von außen einwirkendes, unvermeidbares Ereignis

✔ Verifiziert · Quelle: § 426 HGB – Gesetze im Internet · geprüft von Ter3 (R7-Begriffe) · Stand 2026-04-19

Definition

Höhere Gewalt bezeichnet ein von außen einwirkendes, außergewöhnliches Ereignis, das auch mit der äußersten vernünftigerweise zu erwartenden Sorgfalt nicht vorhersehbar und nicht abwendbar ist. Typische Fälle sind Naturkatastrophen (Hochwasser, Erdbeben, Vulkanausbruch), kriegerische Auseinandersetzungen, hoheitliche Eingriffe (Embargos, Grenzsperrungen), Streiks außerhalb des eigenen Betriebs und Pandemien. Der Begriff wird im deutschen Transportrecht häufig synonym mit dem „unabwendbaren Ereignis" nach § 426 HGB verwendet.

Rechtsquelle

§ 426 HGB (unabwendbares Ereignis) erfasst die höhere Gewalt als Unterfall. Art. 17 Abs. 2 CMR nennt sie als eigenständigen Haftungsausschlussgrund im internationalen Straßentransport. Art. 18 Abs. 2 Montrealer Übereinkommen, Art. IV § 2 Hague-Visby Rules und Art. 5 Nr. 4 Rotterdam Rules enthalten parallele Klauseln für Luft- und Seefracht. In Frachtverträgen wird „Force Majeure" oft zusätzlich durch Klauseln der ICC Force Majeure Clause 2020 ausgestaltet.

Praxisbeispiel

Ein Binnenschiff mit Getreide bleibt wegen Niedrigwasser im Rhein mehrere Wochen vor Köln liegen. Die geplante Lieferfrist wird um 28 Tage überschritten. Der Frachtführer beruft sich auf höhere Gewalt: Der Pegelstand war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbar, keine Umladung wirtschaftlich zumutbar, keine alternative Route. Das Gericht bejaht die höhere Gewalt und entlastet den Frachtführer vom Verspätungsschaden. Hätte der Frachtführer bei bereits erkennbarem Niedrigwasser noch Getreide eingeladen, wäre die Unabwendbarkeit zu verneinen.

Verwandte Begriffe

Quellen

  • § 426 HGB – https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__426.html
  • Art. 17 CMR – https://www.gesetze-im-internet.de/cmrg/BJNR211190961.html
  • Art. 18 Montrealer Übereinkommen – https://www.gesetze-im-internet.de/montruebk/BJNR060710004.html

Stand: 2026-04-19. Inhalt dient der Information, nicht der Rechtsberatung.

Verwandte Artikel
Versicherungsseitige Einordnung dieses Themas?
Prämie berechnen  ·  Beratung anfordern  bei FSA24 — neutraler Transportversicherungs-Makler