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✔ Letzte Überprüfung: 2026-04-19

Incoterms 2020: Welche Klausel überträgt Gefahr und Versicherungspflicht wann?

✔ Verifiziert · Quelle: ICC – Incoterms® 2020 · geprüft von Ter2 (R5, r5-source-accepted) · Stand 2026-04-19

Der Fall

Ein deutscher Maschinenbauer verkauft Werkzeugmaschinen (Wert 420.000 €) an einen Kunden in Mumbai mit „FOB Hamburg". Der Gefahrübergang erfolgt mit Übergabe über die Reling des Schiffs in Hamburg. Der Käufer organisiert den Haupttransport + eigene Cargo-Police. Während der Seereise beschädigt Sturm 45 % der Ladung. Käufer meldet Schaden an seinem indischen Cargo-Versicherer, der prüft und ablehnt: Die Police wurde erst 2 Tage nach Abfahrt abgeschlossen, Verlader-Bestellung der Police verzögert sich aufgrund Zeitverschiebung. Deckung erst ab Beginn Policezeit, Schaden vorher. Versender argumentiert: „FOB, Risiko ging auf Käufer über." Indische Judikatur: Korrekt. Käufer trägt Schaden selbst (210.000 €), weil Police zu spät aktiviert.

Kundenfrage

„Wir verkaufen mit DAP oder FOB – müssen wir eine Versicherung stellen?"

Rechtliche Einordnung

Die 11 Incoterms 2020:

Klausel Voll Modus Gefahrübergang Kosten übergeben Versicherungspflicht
EXW Ex Works alle Werk Verkäufer Werk Verkäufer keine
FCA Free Carrier alle Übergabe an Carrier Übergabe keine
CPT Carriage Paid To alle Übergabe an Carrier Bestimmungsort keine
CIP Carriage and Insurance Paid alle Übergabe an Carrier Bestimmungsort ja, Verkäufer (ICC A bis 2020)
DAP Delivered at Place alle Ankunft Bestimmungsort Ankunft keine
DPU Delivered at Place Unloaded alle Entladung Bestimmungsort Entladung keine
DDP Delivered Duty Paid alle Zoll-endabgewickelt Bestimmungsort + Zoll keine
FAS Free Alongside Ship nur See Längsseits Schiff Längsseits keine
FOB Free on Board nur See An Bord An Bord keine
CFR Cost and Freight nur See An Bord Bestimmungshafen keine
CIF Cost, Insurance, Freight nur See An Bord Bestimmungshafen ja, Verkäufer (ICC C minimum)

Zwei Gruppen:

  • Abholklauseln (E, F): Käufer organisiert Haupttransport. EXW, FCA, FAS, FOB.
  • Ankunftsklauseln (D): Verkäufer liefert zum Bestimmungsort. DAP, DPU, DDP.
  • Transport vom Verkäufer organisiert (C): CPT, CIP, CFR, CIF – Gefahrübergang aber früh.

Versicherungspflicht (nur CIF + CIP):

  • CIF: Verkäufer muss Versicherung MIND. ICC (C) abschließen – CIF ICC A ist verhandelbar.
  • CIP: Seit 2020 Versicherung zwingend auf MIND. ICC (A) Niveau – neuer Standard seit Incoterms 2020.
  • Versicherungssumme mindestens 110 % CIF-Wert (Ware + Fracht + Versicherung + 10 %).

Kritische Gap: Gefahrübergang vs. Policen-Beginn:

  • Bei Abhol-Klauseln (FOB, FCA) muss Käufer-Cargo-Police pünktlich vor Gefahrübergang aktiv sein.
  • Policen-Laufzeit: „Warehouse-to-Warehouse" (Klausel 8 ICC) – erweitert Transit.
  • Bei EXW: Gefahr übergibt bereits am Werk → Police muss auch Vorlauf decken.

Modalbeschränkungen:

  • Reine Seefracht-Klauseln: FAS, FOB, CFR, CIF – nur wenn physische Übergabe an Schiff (im Containerverkehr problematisch!).
  • Multimodale Klauseln: EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU, DDP – für alle Modi.
  • Bei Containerverkehr: FCA statt FOB empfohlen, weil Container am Terminal, nicht am Schiff übergeben werden.

Rechtliche Natur:

  • Incoterms sind Handelsbrauch, kein zwingendes Recht.
  • Inbezugnahme im Kaufvertrag erforderlich („CIF Hamburg – Incoterms® 2020").
  • Ausschluss bestimmter Pflichten möglich („DDP excluding VAT").
  • Incoterms regeln NICHT: Eigentumsübergang, Zahlungsmodalitäten, Force Majeure (→ eigene Vertragsklauseln).

Praktische Verteilung der Klauseln:

  • EXW, DDP: etwa 5 % jeweils – die „Extrema".
  • FCA, CPT, DAP: jeweils 15–20 % – Standards im Containerverkehr.
  • FOB, CIF: historisch dominant im Massengut-Seeverkehr, 10–15 %.

Praktische Lehren für Kunden

  • Incoterm aktiv wählen, nicht „einfach FOB": Im Containerverkehr FCA meist die bessere Wahl.
  • Cargo-Police synchronisieren: Policenbeginn vor Gefahrübergang.
  • Warehouse-to-Warehouse-Klausel: Deckt auch Vor-/Nachlauf.
  • CIP (Incoterms 2020) statt CIP (Incoterms 2010): Höhere Versicherungspflicht ICC A.
  • Bei EXW und DDP genau kalkulieren: EXW = Käufer-Pflicht inkl. Exportzoll, DDP = Verkäufer-Pflicht inkl. Importzoll.
  • Vertrag auf Incoterms-Version festnageln: „Incoterms® 2020" explizit, sonst gelten Incoterms 2010 oft noch.
  • Versicherungs-Haftung vs. Gefahrübergang trennen: Beide Fragen zwingend separat regeln.

⚠️ Hypothese (vorgemerkt für Denkalgorithmus)

Incoterms sind im deutschen Mittelstand handelsrechtlich Standard, versicherungstechnisch aber unterrepräsentiert. Eine „Incoterm → Police-Check"-Matrix (Welche Klausel, welche Police-Klausel aktivieren) wäre ein hocheffizientes Beratungstool – besonders für CIP-Verkäufer, die seit 2020 mit dem höheren ICC-A-Niveau konfrontiert sind.

Verweise

Quellen

Stand: 2026-04-19. Inhalt dient der Information, nicht der Rechtsberatung.

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