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IMDG-Code: International Maritime Dangerous Goods Code
Definition
Der IMDG-Code (International Maritime Dangerous Goods Code) ist das von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) erlassene Regelwerk für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen. Er konkretisiert Kapitel VII SOLAS (Safety of Life at Sea, 1974) und ist seit 2004 völkerrechtlich verbindlich. In Deutschland ist die Anwendung über die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) geregelt.
Rechtsquelle
- SOLAS 1974, Kapitel VII – Gefährliche Güter (IMO)
- IMDG-Code 2024 (Amendment 42-24, zweijährig revidiert)
- GGVSee – nationale Umsetzung
- GGBefG – Ermächtigungsgrundlage
Praxisbeispiel
Ein Reeder verschifft 20 Container mit Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480, Klasse 9) von Hamburg nach Shanghai. Der IMDG-Code verlangt: CTU-Packlist, Container-Kennzeichnung mit Gefahrzetteln (Kapitel 5.3), Stauplanung mit Segregationsvorschriften (Kapitel 7.2), Dangerous Goods Declaration (DGD) sowie Einträge im Ship's Manifest. Bei Verstößen droht in deutschen Häfen Verladeverbot durch die Wasserschutzpolizei.
Verwandte Begriffe
Quellen
Stand: 2026-04-19.
Inhalt dient der Information, nicht der Rechtsberatung.
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