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✔ Letzte Überprüfung: 2026-04-19

Stückgut: einzeln transportierbare, zählbare Güter

✔ Verifiziert · Quelle: BMDV – Güterverkehr und Logistik · geprüft von Ter4 (R7-Begriffe) · Stand 2026-04-19

Definition

Stückgut (engl. general cargo) ist jede einzeln gefasste und zählbare Versandeinheit unterhalb einer Komplettladung – Paketsendungen, palettierte Kollis, Gitterboxen, Fässer oder Rollbehälter. Gemeinsames Merkmal ist die Notwendigkeit des Umschlags, der Sortierung und der Konsolidierung in Verteilzentren oder Hubs. Stückgut ist die zentrale Geschäftsform kleiner und mittlerer Speditionen und Netzwerkkooperationen.

Rechtsquelle

Allgemein §§ 407 ff. HGB (Frachtvertrag), § 425 HGB (Obhutshaftung) – keine stückgutspezifische Legaldefinition. Spezialregeln in den ADSp 2017 Ziffer 3.3 (Stückgut im Sammelladungsverkehr). International: IATA-TACT-Rules für Luftfracht, FIATA-FCR/FBL für Multimodal.

Praxisbeispiel

Ein Maschinenbauer versendet vier Paletten Ersatzteile (540 kg, 1,8 m Höhe) von Köln nach Bilbao. Eine Komplettladung wäre unwirtschaftlich (10 % Laderaum). Der Spediteur disponiert das Stückgut ins Netzwerk: Hauptlauf im konsolidierten Sammelgut-Schub Köln → Madrid, Distribution über den spanischen Partner. Stückgut trägt typisch 4–8 Umschläge je Sendung; Schadenquote liegt signifikant über FTL. Haftung je § 431 HGB: 540 × 8,33 SZR × 1,23 € ≈ 5.533 €.

Verwandte Begriffe

Quellen

  • § 407 HGB – https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__407.html
  • ADSp 2017 – https://www.dslv.org/
  • BMDV Güterverkehr – https://www.bmdv.bund.de/

Stand: 2026-04-19. Inhalt dient der Information, nicht der Rechtsberatung.

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