Definition
Eine Komplettladung (Full Truck Load, FTL) ist ein Frachtauftrag, bei dem die Ladekapazität eines Fahrzeugs – Sattelauflieger, Wechselbrücke, Eisenbahnwagen oder Seecontainer (FCL, Full Container Load) – vollständig durch eine einzige Sendung eines Versenders beansprucht wird. Charakteristisch ist der Direktlauf vom Absender zum Empfänger ohne Umschlag oder Konsolidierung; Haftungsrisiken und Laufzeiten sinken, die Auslastung wird zur wirtschaftlichen Kernfrage.
Rechtsquelle
Keine Legaldefinition; praxisübliche Abgrenzung in § 407 HGB und Art. 1 CMR. ADSp 2017 unterscheidet nicht formell zwischen FTL und Stückgut, sondern stellt auf Direktverkehr ab. Relevante Obliegenheiten: Ladungssicherung nach § 412 HGB, Gewichtsvorschriften nach § 34 StVZO.
Praxisbeispiel
Ein Automobilzulieferer bucht für eine just-in-time-kritische Sendung von 24 t Stahlcoils einen Sattelzug exklusiv von Duisburg zum BMW-Werk Leipzig. FTL-Vorteile: kein Umschlag, minimale Schadenexposition, planbare Ankunft ±15 min. Der Frachtvertrag ist CMR-pflichtig, da grenzüberschreitend nicht. Haftung nach § 425 HGB mit § 431 HGB-Grenze (24.000 × 8,33 × 1,23 € ≈ 245.898 €). Eine FTL-Sendung mit reinem Inlandsverkehr unterliegt nur dem HGB.
Verwandte Begriffe
Quellen
- § 407 HGB – https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__407.html
- Art. 1 CMR – https://www.gesetze-im-internet.de/cmrg/
- BMDV Güterverkehr – https://www.bmdv.bund.de/