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✔ Letzte Überprüfung: 2026-04-19

Cross-Docking: lagerlose Warenweiterleitung am Terminal

✔ Verifiziert · Quelle: BMDV – Güterverkehr und Logistik · geprüft von Ter4 (R7-Begriffe) · Stand 2026-04-19

Definition

Cross-Docking (dt. Umschlag ohne Einlagerung) ist ein Logistikverfahren, bei dem ankommende Güter im Terminal direkt von der Eingangsrampe (inbound dock) auf die Ausgangsrampe (outbound dock) verbracht werden, ohne in das Lager zu gelangen. Lagerhaltungskosten und Durchlaufzeiten sinken drastisch, Sortier- und Konsolidieraufwand steigt. Cross-Docking ist Kernelement moderner Stückgut-, Handels- und E-Commerce-Netzwerke.

Rechtsquelle

Keine Legaldefinition. Rechtlich ist Cross-Docking ein Umschlag im Sinne des § 468 HGB; der Cross-Docker ist in der Regel Frachtführer im Sinne § 460 HGB (Sammelladung) oder Spediteur mit Umschlag-Obhutshaftung. ADSp 2017 Ziffer 11. Versicherungsrechtlich meist im Verkehrshaftungsversicherungsvertrag („Umschlag im eigenen Terminal") mitversichert.

Praxisbeispiel

Ein Handelskonzern betreibt ein Cross-Docking-Terminal: Täglich kommen 80 Lkw-Sendungen verschiedener Zulieferer an und werden in 4–6 Stunden auf 120 Filialrouten umgeschlagen. Kein Bestand, nur Fluss. Bei einem Paletten-Sturz während des Umschlags (Warenwert 8.400 €) greift die Obhutshaftung nach § 425 HGB i. V. m. § 431 HGB. Versicherungsrechtlich deckt die VHV den Schaden; die Warentransportversicherung des Eigentümers kann nachrangig eintreten und regressieren (§ 86 VVG).

Verwandte Begriffe

Quellen

  • § 468 HGB – https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__468.html
  • § 460 HGB – https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__460.html
  • BMDV Güterverkehr – https://www.bmdv.bund.de/

Stand: 2026-04-19. Inhalt dient der Information, nicht der Rechtsberatung.

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