Definition
Just-in-Time (JIT) ist ein produktions- und logistikstrategisches Prinzip, bei dem benötigte Güter exakt zum Bedarfszeitpunkt in der richtigen Menge am richtigen Ort bereitstehen, idealerweise ohne Zwischenlagerung. Entwickelt im Toyota-Produktionssystem der 1970er Jahre, setzt JIT enge Takt- und Qualitätskoordination zwischen Lieferant, Logistikdienstleister und Produzent voraus. Lieferstörungen schlagen unmittelbar als Produktionsstillstand durch.
Rechtsquelle
Keine Legaldefinition. Vertragsrechtlich relevant: § 407 HGB (Frachtvertrag), § 425 HGB (Obhutshaftung) und insbesondere § 423 HGB (Lieferzeit); § 280 BGB und § 252 BGB (entgangener Gewinn). ADSp 2017 Ziffer 25 schließt Verspätungsfolgeschäden teilweise aus. Vertragsklauseln zu Pönalen und Produktionsstillstandsersatz sind üblich.
Praxisbeispiel
Ein Automobilhersteller betreibt JIT-Produktion von Sitzen mit einem Zulieferer 35 km entfernt. Der Zulieferer liefert alle 90 Minuten eine Sequenz für 45 Fahrzeuge. Bei einer Lieferstörung von 2 Stunden steht das Band still; Produktionsstillstandskosten betragen 12.000 €/Minute. Der Frachtführer haftet nach § 431 Abs. 3 HGB für Verspätungsschäden auf maximal den dreifachen Frachtbetrag – die Differenz trägt der Hersteller oder dessen Betriebsunterbrechungsversicherung. Siehe Goldnugget: „JIT-Hebel".
Verwandte Begriffe
Quellen
- § 423 HGB – https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__423.html
- § 431 HGB – https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__431.html
- BMDV Güterverkehr – https://www.bmdv.bund.de/