Definition
Versicherungsinteresse ist die rechtlich anerkannte wirtschaftliche Beziehung einer Person zu einem Gut, deren Beeinträchtigung einen Schaden in ihrem Vermögen begründet. In der Sachversicherung setzt es das Eigentum oder eine eigentümerähnliche Stellung voraus; es kann auch ein Fremdinteresse sein, wenn jemand die Gefahr für einen anderen trägt. Fehlt es im Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder entfällt es später, entsteht kein Leistungsanspruch (§§ 80, 142 VVG).
Rechtsquelle
§ 80 VVG (Fehlen und Wegfall des Interesses), § 81 VVG (Herbeiführung durch Versicherungsnehmer), § 142 VVG (Transportversicherung, versichertes Interesse). Im englischen Recht: Marine Insurance Act 1906 Section 4–6 (insurable interest). Für Transporte nach Incoterms-Gefahrübergang bestimmt sich der Träger des Interesses regelmäßig nach EXW/FCA/CIF/DDP.
Praxisbeispiel
Ein CIF-Verkäufer in Hamburg verkauft 1.000 Kartons Wein nach Miami. Die Gefahr geht mit Überschreiten der Schiffsreling auf den Käufer über (Incoterms 2020, A3/B3). Bis dahin hat der Verkäufer das Versicherungsinteresse; die von ihm nach Incoterms CIF abgeschlossene Transportpolice deckt jedoch auch das Interesse des Käufers nach Gefahrübergang (Fremdinteresse). Tritt Schaden nach Ankunft ein, leistet der Versicherer an den Käufer als materiell Geschädigten, obwohl die Police auf den Verkäufer läuft.
Verwandte Begriffe
Quellen
- § 80 VVG – https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__80.html
- § 142 VVG – https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__142.html
- Marine Insurance Act 1906 s. 4–6 – https://www.legislation.gov.uk/ukpga/Edw7/6/41