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✔ Letzte Überprüfung: 2026-04-19

Warentransportversicherung: Sachversicherung der Ware gegen Transportrisiken

✔ Verifiziert · Quelle: GDV – Transportversicherung · geprüft von Ter4 (R7-Begriffe) · Stand 2026-04-19

Definition

Die Warentransportversicherung – auch Güter- oder Cargo-Versicherung – ist eine Sachversicherung, die Güter während Transport, transportbedingter Lagerung und Umschlag gegen Verlust, Beschädigung und bestimmte Transportrisiken absichert. Versicherungsnehmer ist typischerweise der Eigentümer der Ware oder derjenige, der das Transportrisiko nach den Incoterms trägt. Anders als die Verkehrshaftungsversicherung des Frachtführers knüpft sie nicht an Verschulden an, sondern deckt das Sachschadenrisiko des Eigentümers.

Rechtsquelle

Versicherungsvertragsgesetz (VVG), insbesondere §§ 130–141 VVG (Transportversicherung); ergänzend die DTV-Güter 2000/2011 (Deutsche Transportversicherungs-Bedingungen) und international die Institute Cargo Clauses (ICC) A/B/C des Joint Cargo Committee. Für grenzüberschreitende Seetransporte gelten häufig Londoner Bedingungen (ICC).

Praxisbeispiel

Ein Elektronikhändler versendet 200 Laptops im Wert von 300.000 € per LKW von Hamburg nach Mailand. Die gesetzliche Haftung des Frachtführers nach Art. 23 CMR beträgt rund 12.500 € (1.000 kg × 8,33 SZR × 1,50 €). Die Differenz von 287.500 € deckt eine Warentransportversicherung zu DTV-Güter-Bedingungen „volle Deckung": Bei Totalverlust durch Diebstahl erhält der Eigentümer den Warenwert abzüglich Selbstbeteiligung. Der Versicherer nimmt anschließend den Frachtführer bis zur CMR-Grenze in Regress (§ 86 VVG).

Verwandte Begriffe

Quellen

  • §§ 130–141 VVG – https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/BJNR263110007.html
  • DTV-Güter – https://www.gdv.de/gdv/themen/transport
  • Institute Cargo Clauses – https://lmalloyds.com/

Stand: 2026-04-19. Inhalt dient der Information, nicht der Rechtsberatung.

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