Definition
Supply Chain Visibility (SCV) ist die durchgängige, echtzeitnahe Sichtbarkeit aller relevanten Informationen entlang einer Lieferkette: Bestände, Sendungspositionen, ETA-Prognosen, Temperatur- und Erschütterungsdaten, Zollstatus, Ursprungsnachweise, Compliance-Informationen (z.B. Sanktionsprüfung). Technisch basiert SCV auf TMS-/ERP-/Lagerverwaltungssystemen, Plattform-APIs, IoT-Sensoren und Data-Sharing-Konzepten. Rechtlich gewinnt SCV durch die Sorgfaltspflichten-Regelungen stark an Bedeutung.
Rechtsquelle
Supply Chain Visibility ist kein eigenständiger Rechtsbegriff, aber Umsetzungsvoraussetzung für mehrere Regelwerke: deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG, seit 1. Januar 2023 für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten), EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD, Richtlinie (EU) 2024/1760), EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) sowie zahlreiche Sanktionsregime (Russland, Iran). Ohne SCV lassen sich Sorgfaltspflichten nicht belegen.
Praxisbeispiel
Ein deutscher Automobilzulieferer muss nach LkSG nachweisen, dass in seiner Lieferkette keine Zwangsarbeit stattfindet. Er setzt eine SCV-Plattform ein, die Sub-Lieferanten bis Tier-3 erfasst, Audit-Ergebnisse verknüpft und Transport-Events (Ursprungsregionen, Transitpunkte) dokumentiert. Als ein Sub-Lieferant aus Xinjiang auftaucht, löst das System einen Compliance-Alarm aus — die Einkaufsabteilung kann rechtzeitig reagieren. Ohne SCV wäre der Bezug ungebremst weitergelaufen; im LkSG-Bericht stünde eine erhebliche Schwachstelle, und das BAFA könnte ein Bußgeld erlassen.
Verwandte Begriffe
Quellen
- LkSG – https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/
- CSDDD (EU) 2024/1760 – https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024L1760
- EUDR (EU) 2023/1115 – https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R1115