Definition
Die eFTI-Verordnung — Verordnung (EU) 2020/1056 über elektronische Güterbeförderungsinformationen (electronic Freight Transport Information) — schafft einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen für die elektronische Bereitstellung regulatorisch vorgeschriebener Güterbeförderungsdaten. Ab 21. August 2024 müssen zuständige Behörden der Mitgliedstaaten elektronisch übermittelte Informationen annehmen, die über zertifizierte eFTI-Plattformen bereitgestellt werden. Das erfasst u.a. Frachtbrief-Daten (CMR, CIM, Luft, See), ADR-Unterlagen und sonstige Beförderungspflicht-Informationen.
Rechtsquelle
Verordnung (EU) 2020/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 über elektronische Güterbeförderungsinformationen. Durchführungsrechtsakte der Kommission regeln technische Spezifikationen, Zertifizierung von Plattformen und Dienstleistern. Die deutschen Umsetzungsvorschriften finden sich im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) sowie in den Nebenbestimmungen des BMDV.
Praxisbeispiel
Ein Spediteur, der eine Gefahrgutsendung von Rotterdam nach Genua fährt, nutzt ab 2025 eine zertifizierte eFTI-Plattform. Anstelle des papiernen ADR-Beförderungspapiers erzeugt sein TMS die elektronische Beförderungsinformation mit QR-Code. Bei einer Grenz- oder Straßenkontrolle in Österreich ruft der Beamte die Informationen per Scan aus der Plattform ab. Für den Spediteur bedeutet das: weniger Papier, schnellere Kontrolle, automatisches Archiv. Voraussetzung: Nutzung einer gemäß Durchführungsrechtsakt zertifizierten Plattform und qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter für Signaturen.
Verwandte Begriffe
- eCMR (Elektronischer Frachtbrief)
- Tracking & Tracing
- Digitale Signatur
- Supply Chain Visibility
- Blockchain im Transportrecht
Quellen
- Verordnung (EU) 2020/1056 – https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32020R1056
- BMDV, eFTI-Umsetzung – https://www.bmdv.bund.de