Definition
Ein Gutachten ist die schriftliche, begründete sachverständige Stellungnahme zu Tatsachenfragen, die besondere Fachkenntnis erfordern. In der Transportversicherung wird das Gutachten typisch von einem Havariekommissar (IUA/Lloyd's) oder einem öffentlich bestellten Sachverständigen erstellt; es dient der Beweissicherung, der Schadenbezifferung und häufig der Ursachenklärung. Rechtlich ist zwischen Privatgutachten und gerichtlich bestelltem Sachverständigengutachten nach § 403 ZPO zu unterscheiden.
Rechtsquelle
§§ 402 ff. ZPO (Sachverständigenbeweis), § 404a ZPO (Leitung der Tätigkeit), §§ 485 ff. ZPO (selbständiges Beweisverfahren); § 30 VVG (Obliegenheit zur Schadenfeststellung), DTV-Güter Ziffer 10; ICC 1/1/09 Clause 16.1. Havariekommissare arbeiten nach internationalen GESICO-Standards und den Regeln der IUMI.
Praxisbeispiel
Nach einem Brand auf einem Stückgut-Hauptlauf werden 28 Paletten Elektrogeräte zerstört. Der Versicherer beauftragt einen Havariekommissar, der vor Ort Schaden, Ursache (defekte Lithium-Batterie in anderem Versand) und Restwert feststellt. Das Gutachten (48 Seiten, 240 Fotos) ermöglicht die Regulierung mit 680.000 € und liefert die Grundlage für den Regress gegen den Frachtführer. Im Zivilprozess wird der Havariekommissar meist als Zeuge gehört; ein gerichtliches Sachverständigengutachten ergänzt es bei streitiger Ursache.
Verwandte Begriffe
Quellen
- § 403 ZPO – https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__403.html
- § 485 ZPO – https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__485.html
- ICC Clause 16.1 – https://lmalloyds.com/