Definition
Die Sorgfaltspflicht bezeichnet den objektiven Verhaltensmaßstab, den das Gesetz dem handelnden Vertragspartner auferlegt. Im Handelsverkehr gilt nach § 347 HGB die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Dieser Maßstab ist strenger als die in § 276 Abs. 2 BGB definierte "im Verkehr erforderliche Sorgfalt", weil er zusätzlich branchenübliches Fachwissen, kaufmännische Organisationsstrukturen und Erfahrungswerte mit einbezieht. Im Transportrecht bildet sie die Haftungsgrundlage bei Auswahl-, Organisations- und Überwachungspflichten (§§ 461, 475 HGB) und ist Entlastungsmaßstab bei § 426 HGB (unabwendbares Ereignis).
Rechtsquelle
§ 347 HGB (Maßstab Kaufmannssorgfalt), § 276 BGB (Verschulden), § 426 HGB (Entlastung durch unabwendbares Ereignis), § 475 HGB (Lagerhalterhaftung). International: Art. 17 Abs. 2 CMR (Entlastung bei äußeren Umständen, die der Frachtführer mit der gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden konnte).
Praxisbeispiel
Ein Spediteur wählt für einen Auftrag einen Subunternehmer aus. Er prüft nicht die aktuelle Bonität und übersieht eine IHK-Warnung vor dem Unternehmen. Der Subunternehmer verschwindet mit der Ladung. Der Spediteur haftet nach § 461 HGB wegen Auswahlverschuldens – er hat die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verletzt. Ein "ordentlicher Kaufmann" hätte die Bonität geprüft, KBA-Daten abgeglichen und branchenübliche Referenzen eingeholt. Der Maßstab verlangt mehr als bloße Gutgläubigkeit: Er misst an dem, was in der Branche als professionell gilt.
Verwandte Begriffe
Quellen
- § 347 HGB – https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__347.html
- § 276 BGB – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__276.html
- § 426 HGB (Entlastung) – https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__426.html