Der Fall
Ein mittelständischer deutscher Importeur erhält nach einem Schiffsbrand im Arabischen Meer folgende Aufforderung:
> "Bitte unterzeichnen Sie den beiliegenden Average Bond und Average Guarantee innerhalb von 7 Tagen. Andernfalls wird die Ladung nicht freigegeben und Lagerkosten fallen an. Kaution: 35 % des Warenwerts (245.000 EUR)."
Der Importeur unterschreibt sofort ohne Versicherer-Kontakt, zahlt die Bürgschaft selbst, informiert den Warentransportversicherer erst nach Wochen. Ergebnis: Versicherer kürzt Leistung wegen Obliegenheitsverletzung.
Kundenfrage
"Wir müssen schnell unterschreiben, sonst bekommen wir die Ware nicht. Was sollen wir tun?"
Rechtliche Einordnung
- § 82 VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Obliegenheit zur Schadenminderung und Schadenanzeige an den Versicherer.
- § 28 VVG: Folgen der Obliegenheitsverletzung – Leistungsfreiheit bis vollständige Kürzung.
- Policenbedingungen (DTV-ADS, Institute Cargo Clauses): enthalten meist Schadenanzeigepflicht binnen 3 Werktagen oder ähnlich.
- § 595 HGB: Sicherheitsleistung bei Havarie grosse – Versicherer muss informiert werden, damit er die Guarantee stellen kann.
- Average Bond ist oft als Schuldanerkenntnis formuliert – kann eigenständige Haftung begründen.
Typische Fehler von Importeuren
- Zu schnelles Unterschreiben ohne Versicherer-Rücksprache.
- Eigene Barkaution stellen, obwohl Versicherer die Guarantee übernommen hätte.
- Average Bond als Blanko-Schuldanerkenntnis unterschreiben ohne Einschränkung „without prejudice".
- Verzicht auf Klauseln (Rückgriffsvorbehalte, Verwahrungsvorbehalte) – schwächt spätere Rechtsposition.
- Keine Prüfung, ob GA überhaupt gerechtfertigt: Manche Havarie-grosse-Erklärungen werden später als unbegründet angesehen.
Praktische Lehren für Kunden
- Versicherer SOFORT benachrichtigen – Schadenanzeige binnen 24 Stunden, am besten parallel zum Reeder-Kontakt.
- Warten mit der Unterzeichnung, bis der Versicherer die Guarantee stellt – Reeder gewähren hier üblicherweise Zeit.
- Average Bond NIE ohne Zusatzklauseln unterschreiben: „without prejudice to rights of recourse", „subject to verification".
- Notariell beglaubigte Vollmacht an den Versicherer vorbereiten – erleichtert spätere Abwicklung.
- Dispache prüfen lassen – Versicherer haben Experten, die oft Reduzierungen erreichen.
- Dokumentation: Alle Mails, Telefonate, Fristen mitloggen.
- Zeitdruck ist Reeder-Taktik – nicht panisch reagieren.
- Bei größeren Lieferungen: Fachanwalt für Seerecht (Hamburg, Bremen) einschalten.
Verweise
- Transportversicherung
- Havarie grosse – Prinzip
- Average Bond und Guarantee
- Maersk Honam 2018