Südafrika hat mit dem Carriage of Goods by Sea Act 1986 die Haag-Visby-Regeln umgesetzt. Durban und Kapstadt sind die größten Häfen des afrikanischen Kontinents (zusammen ~60 % des Containerumschlags südlich der Sahara).
Kernregeln
- Haftung: 666,67 SZR pro Package oder 2 SZR pro Kilogramm
- Verjährung: 1 Jahr
- Navigationsfehler-Ausschluss erhalten
- Rechtswahl: häufig englisches Recht oder SA-Recht
Besonderheiten
Südafrika hat eine eigene Admiralty Jurisdiction Regulation Act (1983), die die Gerichtsbarkeit für Seefracht-Streitigkeiten an die High Courts in Durban, Kapstadt, Port Elizabeth, East London regelt. Urteile werden nach gegenseitiger Anerkennung mit UK, USA, EU vollstreckt.
Afrika-Hub-Funktion
Durban ist der Haupt-Transshipment-Hafen für:
- Subsaharisches Afrika (Mosambik, Tansania, Kenia, Namibia, Angola)
- Indischer Ozean (Madagaskar, Mauritius, Reunion)
- Atlantik-Route (nach Nigeria, Ghana, Elfenbeinküste)
Für viele afrikanische Zielländer ohne eigene Tiefwasserhäfen ist Durban der de-facto-Rechts-Anker mit Haag-Visby-Schutz.