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✔ Letzte Überprüfung: 2026-04-19

Lagerrecht (§§ 467 ff. HGB): ortsfeste Obhut über fremde Güter

✔ Verifiziert · Quelle: §§ 467 ff. HGB – Gesetze im Internet · geprüft von Ter1 (R7-Begriffe) · Stand 2026-04-19

Definition

Das Lagerrecht umfasst §§ 467–475h HGB und regelt das Dreieck zwischen Lagerhalter, Einlagerer und dem gelagerten Gut. Die §§ 467–468 begründen Vertrag und Pflichten, § 469 regelt das Untersuchungsrecht, § 470 die Versicherungspflicht, §§ 471–473 das Lagergeld und Vermieterpfandrechte, §§ 474–475c die Haftung des Lagerhalters, §§ 475d–475h die Lagerscheine. Die Haftung ist in § 475 HGB systematisiert: vermutetes Verschulden, Entlastungsmöglichkeit durch Nachweis der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (§ 347 HGB).

Rechtsquelle

§§ 467–475h HGB, Transportrechtsreform 1998. ADSp 2017 Ziffer 24 regelt Einzelheiten der vertraglichen Lagerung (Haftungshöchstbeträge: 8,33 SZR/kg, max. 25.000 Euro pro Schadenfall und 50.000 Euro pro Jahr kumuliert). International gibt es kein einheitliches Übereinkommen – das Lagerrecht ist im Wesentlichen nationales Recht, auch wenn Logistikketten grenzüberschreitend organisiert sind.

Praxisbeispiel

Ein Kontraktlogistiker betreibt ein Lager für einen Automobilzulieferer: 6.000 Palettenplätze, Warenumschlag täglich 400 Paletten. Im Bestandsinventar fehlen 15 Paletten mit Elektronik-Komponenten im Gesamtwert von 180.000 Euro. Der Lagerhalter haftet nach § 475 HGB bis zum Nachweis, dass der Schwund auf Ursachen beruht, die er bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht vermeiden konnte. Bei Anwendung der ADSp 2017 ist die Haftung auf 25.000 Euro pro Schadenfall begrenzt, sofern nicht qualifiziertes Verschulden (§ 435 HGB analog über § 475h HGB) vorliegt – etwa bei bekannten Sicherheitsmängeln und unterlassenen Gegenmaßnahmen.

Verwandte Begriffe

Quellen

  • § 467 HGB – https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__467.html
  • § 475 HGB (Haftung) – https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__475.html
  • ADSp 2017 – https://www.dslv.org/dslv/web.nsf/id/pa_adsp-2017.html

Stand: 2026-04-19. Inhalt dient der Information, nicht der Rechtsberatung.

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