🚚 IHK-Lernfeld 4 — Güter ausliefern
Ablieferung, Empfangsquittung, Verfügungsrecht, Annahmeverweigerung – die Auslieferungsphase mit ihren Haftungsfallen.
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3PL und 4PL: Welche Logistik-Stufe trägt welche Verantwortung?
Im IHK-Lernfeld 4 ein moderner Klassiker: 1PL, 2PL, 3PL, 4PL — die Stufenleiter der Logistik-Outsourcing-Modelle. Je weiter outgesourct, desto komplexer die Vertragskonstruktion und Haftungsverteilung. 3PL = klassischer Logistik-Dienstleister mit Lager + Transport. 4PL = Lead Logistics Provider mit Systemverantwortung. Ein 4PL haftet anders als ein 3PL — und Versender, die das verkennen, bauen Versicherungslücken in fünfstelliger Höhe.
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Bestandführung FIFO/FEFO: Wenn der Lager-Workflow Schaden verursacht
Im IHK-Lernfeld 4 ein operativer Klassiker mit hoher Schadensquote: FIFO (First In, First Out) und FEFO (First Expired, First Out) sind Bestandführungs-Disziplinen, die in Pharma-, Lebensmittel- und Kosmetik-Lägern Pflichtstandard sind. Wer als Lagerhalter im Distributions-Lager FIFO/FEFO nicht systematisch durchsetzt, riskiert Verfallsschäden, Rückrufe und Haftung gegen den Auftraggeber — und im worst case Behördenstrafen wegen GDP/HACCP-Verstößen.
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Eigentumsvorbehalt im Lager: Wem gehört die eingelagerte Ware?
Im IHK-Lernfeld 4 ein subtiles Thema mit Insolvenz-Relevanz: Wenn der Einlagerer seine Ware unter Eigentumsvorbehalt vom Lieferanten bezogen hat, gehört sie dem Lieferanten — auch im Lager des Spediteurs. Bei Einlagerer-Insolvenz wird das relevant: Lieferant kann Aussonderungsanspruch geltend machen. § 449 BGB regelt den einfachen, § 158 BGB den verlängerten Eigentumsvorbehalt.
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Inventur im Lager: Stichproben, permanent, Jahresende — und was die Differenz bedeutet
Im IHK-Lernfeld 4 die buchhalterische Pflicht-Disziplin des Lagers: Jahres-Inventur, permanente Inventur, Stichproben-Inventur. § 240, 241 HGB schreiben sie vor; § 240 Abs. 2 HGB regelt die Korrektheit. Bei Inventur-Differenzen ist die Frage: Liegt der Verlust beim Lagerhalter (§ 475a HGB-Vermutung), beim Einlagerer (Schwund-Pauschale) oder ist es Buchführungs-Fehler? Die richtige Inventur-Methode minimiert das Risiko.
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Kommissionierung — wenn der Lagerhalter zum Werkunternehmer wird
Im IHK-Lernfeld 4 ein subtiles, aber entscheidendes Thema: Bei reiner Lagerung greift § 467 ff. HGB. Sobald der Lagerhalter aber kommissioniert (zusammenstellt, etikettiert, verpackt), kommen Werkvertrags-Elemente (§ 631 BGB) hinzu. Der **Mischvertrag** löst andere Haftungs-, Mängel- und Verjährungsregeln aus — und wer das verkennt, baut Anspruchswege auf falscher Grundlage.
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Lager-Pfandrecht § 475 HGB — die unterschätzte Absicherung des Lagerhalters
Im IHK-Lernfeld 4 ein systematisch unterschätzter Hebel: § 475 HGB gibt dem Lagerhalter ein gesetzliches Pfandrecht am eingelagerten Gut für offene Lagergeld-Forderungen. Anders als das Frachtführer-Pfandrecht § 441 HGB greift es **bei jedem Verzug** — nicht nur bei Hub-Übergaben. Wer als Einlagerer in Liquiditätsschwierigkeiten kommt, riskiert Versteigerung seiner Ware durch den Lagerhalter.
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Lagerhalter-Haftung: Wer beweist was — § 475a HGB Vermutungsregel
Im IHK-Lernfeld 4 ein zentrales Praxis-Thema mit hoher Schadensrelevanz: Wenn Ware im Lager beschädigt wird, wer trägt die Beweislast? § 475a HGB regelt die Haftungsvermutung — und wer als Einlagerer den Workflow nicht kennt, verliert Anspruchspositionen, die er rechtlich hätte. Die Lagerhalter-Versicherung deckt strukturell anders als die Verkehrshaftungsversicherung — eine Verwechslung kostet schnell sechsstellig.
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Rampen-Zeiten und Wartezeit am Lager: Wer trägt die Kosten?
Im IHK-Lernfeld 4 ein operativ heikles Thema: Lkw-Wartezeiten an überfüllten Lager-Rampen sind in der Praxis Standard — und führen zu Frachtführer-Forderungen, die selten vertraglich klar geregelt sind. § 412 HGB, ADSp-2017-Klauseln und Branchen-Standards definieren, wann Wartezeit zumutbar ist und wann Aufwendungsersatz fällig wird.
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Self-Storage vs. Spediteur-Lager: Drei Vertragstypen, drei Haftungsregime
Im IHK-Lernfeld 4 ein scheinbar simples Thema mit massiven rechtlichen Folgen: ‚Self-Storage' (Mietlager) und Spediteur-Lager (Lagervertrag § 467 HGB) sehen für den Kunden ähnlich aus — aber sie sind rechtlich völlig verschieden. Wer als Verbraucher in einem Self-Storage einen Schaden hat, fällt nicht unter HGB-Lagerhalter-Schutz; und wer als B2B-Kunde ein Mietlager nutzt, bekommt keinen Lagerschein und keinen Pfandrecht-Schutz.
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Service Level Agreement (SLA) im Lager: Pönale, KPI, Pick-Genauigkeit
Im IHK-Lernfeld 4 ein zunehmend zentrales Vertrags-Element: SLAs (Service Level Agreements) zwischen Einlagerer und Lagerhalter regeln messbare Qualitäts-Kennzahlen — Pick-Genauigkeit, Liefertreue, Cut-off-Zeiten, Reklamationsquote. Bei Unterschreitung greifen Pönale-Klauseln. Wer als Lagerhalter SLAs ohne realistische Toleranzen unterschreibt, baut sich Pönale-Rückzahlungen in fünfstelliger Höhe pro Quartal ein.