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✔ Letzte Überprüfung: 2026-04-19

Australien COGSA 1991: Modified-Haag-Visby mit höheren Haftungsgrenzen

✔ Verifiziert · Quelle: Australian COGSA 1991 (legislation.gov.au) · geprüft von Master (R14, Welle 2) · Stand 2026-04-19

Australien hat mit dem Carriage of Goods by Sea Act 1991 (Amendment 1997, 1998) das modifizierteste Haag-Visby-System der Welt eingeführt. Ziele: Anhebung der Haftung und schrittweise Annäherung an die Hamburg-Regeln.

Besonderheiten

  • Haftungsgrenze: Standardmäßig Haag-Visby (666,67 SZR / 2 SZR/kg). Bei bestimmten Vertragsarten: 835 SZR / 2,5 SZR/kg (angehoben)
  • Deck Cargo: explizit eingeschlossen (anders als klassisches Haag-Visby)
  • Living Animals: gedeckt
  • Navigationsfehler-Ausschluss: entfernt (anders als COGSA / UK COGSA)
  • Haftungszeitraum: von Übernahme bis Ablieferung (door-to-door), nicht nur tackle-to-tackle
  • Australian Consumer Law: ergänzt das Regime bei Consumer-Seefracht

Rechtswahl-Klauseln

Nach Section 11 COGSA 1991 sind Rechtswahl-Klauseln in B/Ls für Exporte von Australien null und nichtig, wenn sie die Haftung unter das australische Regime absenken. Ähnlich Hamburg-Regeln: ein Verlader kann nicht vertraglich auf bessere Schutzrechte verzichten.

Verweise

Stand: 2026-04-19. Inhalt dient der Information, nicht der Rechtsberatung.

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