Definition
Der CMR-Frachtbrief ist die standardisierte Urkunde, die einen grenzüberschreitenden Straßengütertransport unter dem CMR-Übereinkommen (Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route) dokumentiert. Er enthält mindestens 13 Pflichtangaben (Art. 6 CMR): Ort und Tag der Ausstellung, Name des Absenders und Empfängers, Abgangs- und Bestimmungsort, Warenbezeichnung, Menge, Zeichen, Fracht- und Liefervorschriften. Er wird in drei Originalen ausgestellt (Absender, Empfänger, Frachtführer).
Rechtsquelle
Art. 4 CMR (Frachtvertrag wird durch Frachtbrief festgehalten), Art. 5 CMR (drei Originale), Art. 6 CMR (Pflichtangaben), Art. 7 CMR (Haftung des Absenders für unrichtige Angaben), Art. 9 CMR (Beweisvermutung). Seit 2008 ergänzt das Zusatzprotokoll zum CMR (e-CMR) die Möglichkeit elektronischer Frachtbriefe; in Deutschland seit 2017 ratifiziert. Fehlende oder fehlerhafte Angaben berühren die Wirksamkeit des Frachtvertrags nicht, können aber Haftungsrisiken auslösen.
Praxisbeispiel
Ein deutscher Spediteur transportiert Möbel von Köln nach Brüssel. Der CMR-Frachtbrief enthält alle Pflichtangaben, einschließlich der Vereinbarung einer Lieferfrist von 24 Stunden. Bei Ablieferung stellt der Empfänger einen Schaden an einer Kommode fest und vermerkt dies auf dem Exemplar des Frachtführers. Der Vermerk wirkt nach Art. 30 CMR als Rüge und wahrt die Ansprüche gegen den Frachtführer. Ohne solchen Vermerk hätte der Empfänger sieben Tage Zeit, die verdeckten Schäden schriftlich anzuzeigen.
Verwandte Begriffe
Quellen
- CMR-Übereinkommen – https://www.gesetze-im-internet.de/cmrg/BJNR211190961.html
- e-CMR Zusatzprotokoll (Protocoll to the CMR concerning the Electronic Consignment Note) – https://unece.org/transport/documents/2021/01/outcome-documents/e-cmr-protocol-cmr