Transport-Wiki › Tags › Spediteur
Schlagwort: Spediteur
8 Artikel mit diesem Schlagwort.
-
Selbsteintritt: wenn der Spediteur den Transport selbst ausführt (§ 458 HGB)
Begriffe · 2026-04-19
Führt der Spediteur die Beförderung mit eigenen Mitteln aus, hat er gem. § 458 HGB Rechte und Pflichten eines Frachtführers – mit voller Obhutshaftung. Der Selbsteintritt kann ausdrücklich, konkludent oder kraft Gesetzes eintreten.
-
Spediteur: Organisator der Beförderung nach § 453 HGB
Begriffe · 2026-04-19
Der Spediteur besorgt die Versendung eines Guts – er wählt Route und Frachtführer aus, schließt Frachtverträge und überwacht die Abwicklung. Er haftet primär für Auswahl- und Organisationsverschulden, nicht für den Transporterfolg.
-
Speditionsvertrag: Besorgung der Versendung nach § 453 HGB
Begriffe · 2026-04-19
Der Speditionsvertrag verpflichtet den Spediteur, die Versendung eines Guts zu besorgen. Geschuldet ist die Sorgfalt der Organisation, nicht der Transporterfolg – es sei denn, der Spediteur tritt selbst ein oder wird zum Fixkostenspediteur.
-
Speditionsrecht (§§ 453 ff. HGB): Besorgung mit kaufmännischer Sorgfalt
Begriffe · 2026-04-19
Die §§ 453–466 HGB regeln den Speditionsvertrag, die Haftung des Spediteurs für Auswahl- und Organisationsverschulden, Sammelladung, Fixkostenabrede und den Selbsteintritt.
-
LkSG + CSDDD: Warum der Transportsektor jetzt einen Haftungsdurchgriff bis zur Plantage hat
Haftung · 2026-04-19
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (2023) und die europäische CSDDD (Umsetzung bis 2027) schaffen gemeinsam einen neuen zivilrechtlichen Durchgriff. Speditionen sind strukturell betroffen – Verkehrshaftung deckt das nicht.
-
Auswahlhaftung des Spediteurs: Wenn der Billig-Frachtführer die Ladung verliert
Schaeden · 2026-04-17
Ein Spediteur vermittelt einen unbekannten Subunternehmer von einer Frachtbörse. Der Laster taucht nie beim Empfänger auf. Wer haftet – und warum § 461 HGB den Spediteur trifft.
-
Sammelladung (§ 460 HGB): Ein Schaden, viele Auftraggeber – wer bekommt wie viel?
Schaeden · 2026-04-17
Bei Sammelladungen haftet der Spediteur wie ein Frachtführer. Aber wie verteilt sich die Haftungsgrenze, wenn die halbe Ladung brennt?
-
Selbsteintritt des Spediteurs (§ 458 HGB): Wenn der eigene LKW in den Schadenfall gerät
Schaeden · 2026-04-17
Der Spediteur führt den Transport kurzerhand mit eigenem Fahrzeug durch. Damit wandelt sich seine Rechtsstellung – und die Haftung wird härter.