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Schlagwort: § 437 HGB
4 Artikel mit diesem Schlagwort.
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Passivlegitimation: richtiger Anspruchsgegner im Transportschaden
Begriffe · 2026-04-19
Passivlegitimation bezeichnet die materielle Anspruchsverpflichtung des Beklagten; im Transportrecht ist die richtige Beklagtenwahl zwischen vertraglichem Frachtführer, ausführendem Frachtführer und Subunternehmer die häufigste Klippe erfolgreicher Schadensersatzklagen.
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Regresskette: sukzessiver Rückgriff entlang der Transportkette
Begriffe · 2026-04-19
Die Regresskette ist die Abfolge von Rückgriffsansprüchen vom Endgeschädigten über Versicherer und Hauptfrachtführer bis zum verantwortlichen Subunternehmer – im multimodalen Verkehr oft die entscheidende Kostenfrage und zugleich eine Verjährungsfalle.
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Haftungsdurchgriff: direkte Inanspruchnahme von Subfrachtführer und Leuten
Begriffe · 2026-04-19
§ 437 HGB erlaubt dem Geschädigten, unmittelbar den ausführenden Subfrachtführer in Anspruch zu nehmen. § 436 erstreckt Haftungsprivilegien und -risiken auf Leute und Erfüllungsgehilfen.
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Subunternehmer-Ketten: Wenn der Hauptspediteur nicht mehr weiß, wer tatsächlich fährt
Schaeden · 2026-04-17
Auftraggeber → Hauptspediteur → Sub-Spediteur → Frachtführer → Unterfrachtführer. Wer haftet, wer kennt den Fahrer, wer hat versichert?