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Schlagwort: Art. 23 CMR
4 Artikel mit diesem Schlagwort.
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Haftung der Höhe nach: Berechnung des Ersatzanspruchs
Begriffe · 2026-04-19
Die Haftung der Höhe nach bestimmt den konkreten Ersatzumfang; sie wird im Transportrecht regelmäßig durch gewichtsbezogene Höchstgrenzen (8,33 SZR/kg nach § 431 HGB) und Wertberechnungsregeln (§§ 429–430 HGB) begrenzt.
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Haftungsbegrenzung: gesetzliche Kappung des Ersatzanspruchs
Begriffe · 2026-04-19
Haftungsbegrenzung bezeichnet die gesetzlich oder vertraglich festgelegte Deckelung des Ersatzanspruchs gegen den Frachtführer; im deutschen Frachtrecht gilt standardmäßig 8,33 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm (§ 431 HGB).
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Der 100-fache JIT-Hebel: Warum ein 50.000-€-Transportschaden die Versicherung 5 Mio. € kosten kann
Longform · 2026-04-19
Just-in-Time- und Just-in-Sequence-Produktion macht Transporte zu Single-Points-of-Failure. Ein einziger verspäteter oder beschädigter Container kann Folgeschäden im 100- bis 500-fachen des Warenwerts auslösen – die klassische Verkehrshaftung deckt davon strukturell fast nichts. Der richtige Schutz heißt nicht höhere Deckungssumme, sondern Contingent Business Interruption.
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Art. 23 CMR – Berechnung und Obergrenze der Entschädigung
Gesetze · 2026-04-17
Im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr haftet der Frachtführer auf den Wert des Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme, maximal 8,33 SZR pro Kilogramm Rohgewicht.