Transport-Wiki › Tags › Art. 17 CMR
Schlagwort: Art. 17 CMR
6 Artikel mit diesem Schlagwort.
-
Obhutshaftung im Transportrecht — der zentrale Haftungstypus verstanden
Longform · 2026-04-20
Die Obhutshaftung macht den Frachtführer ab Übernahme für Verlust und Beschädigung verantwortlich, unabhängig vom Verschulden, bis zur Ablieferung. Wer diesen Haftungstypus nicht versteht, unterschätzt systematisch den eigenen Versicherungsbedarf.
-
Höhere Gewalt (Force Majeure): von außen einwirkendes, unvermeidbares Ereignis
Begriffe · 2026-04-19
Höhere Gewalt ist ein von außen einwirkendes, unvermeidbares Ereignis, das mit wirtschaftlich zumutbaren Mitteln nicht abgewendet werden kann; sie entlastet den Frachtführer im Rahmen des § 426 HGB und parallel unter internationalen Übereinkommen.
-
Teilverlust: quantitative Minderung des Transportguts
Begriffe · 2026-04-19
Teilverlust ist das teilweise Abhandenkommen eines Transportguts während der Obhutszeit des Frachtführers; die Haftungshöchstbeträge werden auf die tatsächlich verlorene Menge bezogen (§ 431 HGB).
-
Verkehrshaftungsversicherung: Haftpflichtdeckung des Frachtführers
Begriffe · 2026-04-19
Die Verkehrshaftungsversicherung ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Frachtführer, Spediteure und Lagerhalter; sie deckt die gesetzliche Haftung aus Transport-, Speditions- und Lagerverträgen nach HGB, CMR, CIM und weiteren Regimen.
-
Glatteis-Unfall auf der A9 – wer trägt den Ladungsschaden?
Schaeden · 2026-04-17
Plötzliches Blitzeis, Sattelzug rutscht in die Leitplanke, Ladung verkeilt und teils zerstört. Ist das höhere Gewalt – oder kann der Frachtführer sich nicht darauf berufen?
-
Art. 17 CMR – Haftung des Frachtführers im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr
Gesetze · 2026-04-17
Zentrale Haftungsnorm der CMR-Konvention: Der Frachtführer haftet für Verlust, Beschädigung und Verspätung von Übernahme bis Ablieferung – mit vier gesetzlichen Haftungsausschlüssen.