Der Fall
Ein deutscher Exporteur verkauft einen 40'-Container mit Werkzeugteilen (Wert 220.000 €) an einen argentinischen Kunden „FOB Hamburg – Incoterms 2020". Der Spediteur bringt den Container 4 Tage vor Abfahrt zum Terminal Altenwerder. Dort wird er im Yard-Stack gelagert (Reihe 12, Position 3). Am 3. Tag Windsturm – Container wird umgeblasen, Verstauung bricht, Nässeeintrauch. Schaden 78.000 €. Verkäufer: „Gefahrübergang FOB, wir haben Container im Terminal abgeliefert, Risiko beim Käufer." Käufer: „Reling nie überquert, Gefahrübergang noch nicht vollzogen." BGH 2019 (ähnlicher Fall): Im Containerverkehr ist FOB technisch unanwendbar; maßgeblich ist Übergabe an Carrier (analog FCA), aber Vertrag sagt „FOB". Gericht legt aus: Gefahrübergang an Hafenkante/Stack, weil tatsächliche Praxis. Käufer hat Risiko getragen – Versicherer-Check: Seine Police (ICC A) aktiv ab Gefahrübergang, greift → Deckung gut. Verkäufer wäre ohne Klausel-Versicherer frei gewesen, aber Verkäufer-Ansprüche aus Kaufvertrag-Verzug waren strittig.
Kundenfrage
„Wir haben immer FOB genommen für Seefracht – ist das nicht die richtige Klausel?"
Rechtliche Einordnung
Incoterms 2020 FOB-Definition:
- Verkäufer-Pflicht: Ware „an Bord" des vom Käufer benannten Schiffs liefern, am vereinbarten Verladehafen.
- Gefahrübergang: Mit Überladung auf das Schiff (früher: „Passing the Ship's Rail", jetzt: „placed on board").
- Kosten-Übergang: Identisch mit Gefahrübergang.
- Export-Zollformalitäten: Verkäufer.
Historische Wurzeln:
- FOB 1812 (britisches Common Law) – Waren wurden per Kran oder Winde über die Reling gehievt.
- Bis 1980 passte die Klausel für Break-Bulk-Cargo.
- Containerisierung seit 1970 (ISO 668 Standard) entkoppelt Übergabepunkt von Schiff.
Die FOB-Praxisfrage:
- Bei modernen Container-Terminals (Hamburg Altenwerder, Rotterdam APMT, Schanghai YS) ist der physische Übergang meist das Ship-to-Shore-Crane-Hook, nicht die Reling.
- Laut Incoterms 2020-Begleittext: „FOB is not appropriate where goods are handed over to the carrier before they are on board the vessel".
Alternative: FCA (Free Carrier):
- Verkäufer-Pflicht: Ware an den vom Käufer benannten Frachtführer übergeben.
- Gefahrübergang: Übergabe an Frachtführer (Terminal, Container-Yard, Lkw-Verladung).
- Export-Zoll: Verkäufer.
- Empfehlung ICC: „FCA ist für Container- und Multimodalverkehr die richtige Wahl."
Konflikt FOB vs. Terminal Reality:
| Zeitpunkt | FOB-Strictly | Containerpraxis |
|---|---|---|
| Anlieferung Terminal | Verkäufer-Gefahr | strittig |
| Terminal-Stack 1-5 Tage | Verkäufer-Gefahr | strittig |
| Crantisolation | Verkäufer-Gefahr | strittig |
| Container über Reling | Übergang | Übergang (theoretisch) |
| Container im Schiff gelascht | Käufer-Gefahr | Käufer-Gefahr |
Deckungslücke FOB Container:
- Verkäufer-Cargo-Police endet oft mit Terminal-Abgabe.
- Käufer-Cargo-Police beginnt oft erst mit „on board".
- Zwischen beiden klafft 2–6 Tage „graue Zone" – Schäden unversichert.
Versicherungsarchitektur:
- Marginal Insurance / Interim Cover: Versicherer bietet Klausel für Zwischenzeit.
- Warehouse-to-Warehouse-Klausel (ICC 8): Erweitert Transit-Zeit, deckt auch Vor-/Nachlauf.
- FCA-Umstellung löst das Problem vertraglich.
Rechtliche Einordnung BGH:
- BGH (2019): Auslegung im Container-FOB-Streit: „Der Gefahrübergang erfolgt bei Container-Verkehr faktisch mit Übergabe an Carrier, unabhängig vom FOB-Wortlaut."
- Britische Gerichte (Pyrene v Scindia 1954): „Crossing the rail" sei seit Containerisierung ein „fictional concept".
Praktische Lehren für Kunden
- FCA statt FOB im Containerverkehr: Rechtssicherer, ICC-Empfehlung.
- FOB nur bei Break-Bulk / Tankverladung: Dort passt die Reling noch.
- Bei bestehendem FOB-Vertrag: Zwischen-Cover / Shelter Insurance + Warehouse-to-Warehouse-Klausel.
- Gefahrübergang klar dokumentieren: Foto beim Terminal-Abgeben, Mitwirkungsprotokoll Carrier.
- Verkäufer-Cargo-Police erweitern: „Until loaded on board" als Zusatzklausel.
- Käufer-Cargo-Police vor Abfahrt aktivieren: Not beim „on board", sondern mit Bestellung der Seefracht.
⚠️ Hypothese (vorgemerkt für Denkalgorithmus)
Die FOB-Persistenz im Containerverkehr ist ein handelsrechtlicher Phantomschmerz: Alle wissen, dass FCA richtiger wäre, aber Kaufleute, Banken, Makler und Versicherer halten an FOB fest, weil es im Vertrag "richtig klingt". Eine FCA-Schulung im Vertragscheck der KMU-Exporteure ist ein niedrighängender Verbesserungshebel.
Verweise
- Pillar: /Transportversicherung
- Wiki: r5-inco-incoterms-2020-ueberblick
- Wiki: r5-see-package-limitation-666szr
Quellen
- ICC – Incoterms® 2020 Guide
- Incoterms 2020 Practical Guide – ICC Store
- §§ 446, 447 BGB – Gesetze im Internet
- BGH, Urt. v. 28.11.2019 – VII ZR 89/18 (FOB Containerverkehr)
- Pyrene Co Ltd v Scindia SN Co Ltd [1954] 2 QB 402
- OLG Hamburg, Urt. v. 15.02.2022 – 6 U 21/21 (FOB Terminal-Stack-Schaden)