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Schlagwort: Rügefrist
4 Artikel mit diesem Schlagwort.
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Rügefrist: Frist zur Anzeige erkennbarer oder verdeckter Mängel
Begriffe · 2026-04-19
Die Rügefrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Empfänger offen sichtbare oder verdeckte Transportschäden anzeigen muss, um sich die Beweislastumkehr gegenüber dem Frachtführer zu erhalten; sie beträgt im HGB 7 Tage ab Ablieferung bei verdeckten Schäden.
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Schadenanzeige: förmliche Mitteilung eines Transportschadens
Begriffe · 2026-04-19
Die Schadenanzeige ist die unverzügliche, in der Regel schriftliche Mitteilung eines Güter- oder Verspätungsschadens an den Frachtführer oder Versicherer; ihr Ausbleiben kann zu Leistungsfreiheit (§ 28 VVG) oder Haftungsausschluss (§ 438 HGB) führen.
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Ablieferquittung: Empfangsbestätigung am Bestimmungsort
Begriffe · 2026-04-19
Die Ablieferquittung bestätigt, dass der Empfänger das Transportgut am Bestimmungsort angenommen hat; sie beendet die Obhutshaftung des Frachtführers und ist Grundlage der Rüge- und Verjährungsfristen (§ 438 HGB, Art. 30 CMR).
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Die 9-Monats-Falle: Warum im Multimodalverkehr die Verjährung regelmäßig früher tickt, als alle glauben
Longform · 2026-04-19
Die Standardantwort auf die Frage nach der transportrechtlichen Verjährung lautet: ein Jahr. Im Multimodalverkehr stimmt diese Antwort fast nie. Zwischen unklarem Schadensort, Teilstrecken-Rechtsordnungen und Rügefristen von sieben bis einundzwanzig Tagen entsteht eine zusammengesetzte Frist, die oft schon nach neun Monaten abgelaufen ist – ohne dass der Anspruchsteller davon weiß. Ein Blick auf die konkreten Tage, an denen der Anspruch stirbt.