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Schlagwort: § 408 HGB
2 Artikel mit diesem Schlagwort.
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Frachtbrief: Beweisurkunde und Abwicklungsdokument des Frachtvertrags
Begriffe · 2026-04-19
Der Frachtbrief dokumentiert den Abschluss und den Inhalt des Frachtvertrags, dient als Empfangs- und Zustandsquittung und begleitet das Gut durch die Transportkette (§§ 408–410 HGB).
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Übernahmequittung: Beweiszeichen der Gutannahme durch den Frachtführer
Begriffe · 2026-04-19
Die Übernahmequittung bestätigt, dass der Frachtführer das Transportgut in eine bestimmte Menge und in einem bestimmten äußeren Zustand übernommen hat; sie markiert den Beginn der Obhutshaftung (§ 408 HGB, Art. 9 CMR).