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Schlagwort: § 408 HGB
3 Artikel mit diesem Schlagwort.
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Frachtbriefe in der Sammelladung — Master-Frachtbrief vs. Einzelpapiere
Lernfeld-5 · 2026-04-28
Im IHK-Lernfeld 5 die Doku-Logik, ohne die Sammelladung im Schadensfall zur Beweislast-Falle wird: Pro physikalischem Hauptlauf-LKW gibt es **einen Master-Frachtbrief** (oft NEUTRAL — der Konsolidator als Versender, der Empfangs-Hub als Empfänger). Pro **Einzel-Sendung** im LKW gibt es **einen House-Frachtbrief** (Versender ↔ Empfänger). Beide gelten parallel — und die Trennung entscheidet, wer im Schadensfall mit wem prozessiert.
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Frachtbrief: Beweisurkunde und Abwicklungsdokument des Frachtvertrags
Begriffe · 2026-04-19
Der Frachtbrief dokumentiert den Abschluss und den Inhalt des Frachtvertrags, dient als Empfangs- und Zustandsquittung und begleitet das Gut durch die Transportkette (§§ 408–410 HGB).
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Übernahmequittung: Beweiszeichen der Gutannahme durch den Frachtführer
Begriffe · 2026-04-19
Die Übernahmequittung bestätigt, dass der Frachtführer das Transportgut in eine bestimmte Menge und in einem bestimmten äußeren Zustand übernommen hat; sie markiert den Beginn der Obhutshaftung (§ 408 HGB, Art. 9 CMR).