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Schlagwort: § 408 HGB

3 Artikel mit diesem Schlagwort.

  • Frachtbriefe in der Sammelladung — Master-Frachtbrief vs. Einzelpapiere
    Lernfeld-5 · 2026-04-28

    Im IHK-Lernfeld 5 die Doku-Logik, ohne die Sammelladung im Schadensfall zur Beweisl­ast-Falle wird: Pro physikalischem Hauptlauf-LKW gibt es **einen Master-Frachtbrief** (oft NEUTRAL — der Konsolidator als Versender, der Empfangs-Hub als Empfänger). Pro **Einzel-Sendung** im LKW gibt es **einen House-Frachtbrief** (Versender ↔ Empfänger). Beide gelten parallel — und die Trennung entscheidet, wer im Schadens­fall mit wem prozessiert.

  • Frachtbrief: Beweisurkunde und Abwicklungsdokument des Frachtvertrags
    Begriffe · 2026-04-19

    Der Frachtbrief dokumentiert den Abschluss und den Inhalt des Frachtvertrags, dient als Empfangs- und Zustandsquittung und begleitet das Gut durch die Transportkette (§§ 408–410 HGB).

  • Übernahmequittung: Beweiszeichen der Gutannahme durch den Frachtführer
    Begriffe · 2026-04-19

    Die Übernahmequittung bestätigt, dass der Frachtführer das Transportgut in eine bestimmte Menge und in einem bestimmten äußeren Zustand übernommen hat; sie markiert den Beginn der Obhutshaftung (§ 408 HGB, Art. 9 CMR).

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