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Schlagwort: Multimodal
5 Artikel mit diesem Schlagwort.
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Multimodaler Transportvertrag: ein Vertrag, mehrere Verkehrsträger (§ 452 HGB)
Begriffe · 2026-04-19
Ein multimodaler Transportvertrag bündelt die Beförderung mit mindestens zwei Verkehrsträgern (z. B. LKW + Schiene + See) in einem einzigen Vertragsverhältnis. Die Haftung folgt dem Netzwerksystem oder § 452b HGB bei unbekanntem Schadenort.
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Intermodaler Transport: Güterverkehr in ein und derselben Ladeeinheit über mehrere Verkehrsträger
Begriffe · 2026-04-19
Intermodaler Transport bezeichnet den Güterverkehr, bei dem die Ware in ein und derselben Ladeeinheit (Container, Wechselbrücke, Sattelauflieger) mit mindestens zwei verschiedenen Verkehrsträgern befördert wird, ohne dass die Ware selbst umgeladen wird.
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Unknown-Mode: Wenn der Schadensort unbekannt bleibt, haftet der Forwarder trotzdem
Haftung · 2026-04-19
§ 452 HGB hat eine Auffangregel, die viele übersehen: Lässt sich in einer multimodalen Kette nicht feststellen, wo der Schaden entstand, gilt nicht „keiner haftet", sondern allgemeines HGB-Frachtrecht mit 8,33 SZR/kg.
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Die fünf größten Irrtümer im Transportrecht – und was sie für Ihre Versicherung bedeuten
Longform · 2026-04-19
Transportversicherung folgt einer eigenen Logik. Die fünf häufigsten Alltagsannahmen – zwei Policen sind besser als eine, grobe Fahrlässigkeit bedeutet volle Haftung, Logger schützen, ein Jahr Klagefrist ist sicher, ein Versicherungswechsel kostet nichts – stimmen in der Prozesspraxis fast nie. Eine kompakte Übersicht, die zu fünf vertieften Analysen führt.
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Container-Spedition: Wenn See, Straße und Schiene kollidieren
Schaeden · 2026-04-17
Der Container zeigt bei Ankunft in Hamburg Wasserschaden – aber wo genau ist der Schaden entstanden? Multimodale Transporte und die Netzwerkhaftung nach § 452a HGB.