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Schlagwort: HGB § 588
2 Artikel mit diesem Schlagwort.
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Große Haverei (General Average) – das Prinzip der Gefahrgemeinschaft
Begriffe · 2026-04-17
Seit der Antike gilt: Wer zur Rettung von Schiff und Ladung einen Teil opfert, muss von allen anderen Ladungsbeteiligten anteilig entschädigt werden. Das Prinzip der Großen Haverei ist eines der ältesten Rechtsinstitute der Welt – und für deutsche Importeure oft eine böse Überraschung.
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§§ 588 ff. HGB – Nationale Regelung der Großen Haverei
Begriffe · 2026-04-17
Das deutsche HGB kodifiziert die Havarie grosse in §§ 588 bis 596 – eng angelehnt an die York-Antwerp-Rules, aber mit eigenen Akzenten bei Dispache und Gerichtsbarkeit.