Der Fall
Ein Logistikdienstleister betreibt sechs E-LKW (7,5 t) in der innerstädtischen Verteilung. In der Nacht wird ein Fahrzeug in der Ladehalle an einer 150-kW-DC-Ladesäule geladen. Gegen 02:30 Uhr meldet die Brandmeldeanlage – Batterie thermal runaway, offenes Feuer. Die Feuerwehr kann den Brand erst nach 14 Stunden kontrollieren, die Batterie reignited mehrfach. Gebäudeschaden: 7,8 Mio. EUR, weitere drei E-LKW zerstört, Betriebsunterbrechung drei Monate. Herstellerseitig läuft Rückruf-Prüfung für baugleiche Batteriemodule.
Kundenfrage
"Mein Versicherer fragt nach Sprinkleranlage, Thermokamera und Lade-Abstandsregel. Sind E-LKW-Risiken mit einer normalen Flottenpolice überhaupt abdeckbar?"
Rechtliche Einordnung
Die KFZ-Haftpflicht des E-LKW greift bei Schäden Dritter nach § 7 StVG – auch im Stand während des Ladens (BGH VI ZR 253/20 erweiterte "Betrieb"-Begriff). Für Gebäudeschäden am eigenen Betriebsgelände greift die Betriebshaftpflicht oder Gebäudeversicherung, wobei Lithium-Brände zunehmend mit Ausschlüssen oder Sublimits versehen werden. Die Produkthaftung des Herstellers (ProdHaftG, § 823 BGB) ist parallel zu prüfen – bei Konstruktionsfehlern der Batterie Regress möglich. Versicherungstechnisch entsteht gerade ein eigener Markt: E-Fleet-Tarife mit speziellen Obliegenheiten (Brandmeldeanlage, Sprinkler, Ladeabstand, Thermokamera). Die Allianz-, HDI- und GDV-Praxis 2024/25 zeigt: Wer keine strukturierten Präventionsmaßnahmen nachweist, bekommt Deckungsprobleme.
Praktische Lehren für Kunden
- Ladeabstand zwischen E-Fahrzeugen mindestens 3 m einhalten, möglichst im Freien unter Schleppdach laden.
- Thermokamera und Früherkennungs-Sensorik (Rauch, Temperatur, Spannungsanomalie) pro Ladepunkt.
- Sprinkler- oder F2-Feuerlöschanlage mit Löschmitteln für Li-Ion (Wasser + Tensid, AVD).
- Versicherungspaket aus KFZ-Haftpflicht, Kasko, Betriebshaftpflicht und Gebäude-/Inventar-Versicherung sorgfältig aufeinander abstimmen.
- Klausel "Elektrofahrzeug-Ausschluss" in Altpolicen prüfen – ggf. separate E-Deckung abschließen.
- Herstellergewährleistung für Batterie (meist 8 Jahre, 160.000 km) dokumentieren und im Schadensfall Regress prüfen.
Verweise
- /lkw-versicherung
- /Flottenversicherung
- /Verkehrshaftungsversicherung
- /E-LKW-Versicherung
Quellen
Urteile / Aktenzeichen (zu prüfen):
- BGH VI ZR 253/20