Die IHK-Prüfungsfrage
> „Erläutern Sie die wichtigsten arbeitsrechtlichen Pflichten eines Lkw-Fahrer-Arbeitsvertrags. Welche Mindestlohn- und Spesen-Regelungen gelten? Wie wirken Tarifverträge?"
(Standardvariante in IHK-Aufgabenbanken Lernfeld 13.)
Der typische Irrtum
- „Mindestlohn ist immer der Stundensatz." Falsch — bei Tarifbindung gilt Tariflohn (oft höher); zusätzlich Branchen-Mindestlöhne in Bauindustrie usw.
- „Spesen sind freiwillig." Halb richtig — Reisekosten nach EStG abzugsfähig; Auslösung tarifvertraglich oft Pflicht.
- „Bereitschaftsdienst = Pause." Falsch — Bereitschaft ist Arbeitszeit nach ArbZG, Pause ist arbeitsfrei.
- „Lkw-Fahrer haben Sonder-Arbeitszeit." Halb richtig — VO 561/2006 Lenk-/Ruhezeit + ArbZG-Höchst-Arbeitszeit (10 h/Tag, Ausgleich 8 h Schnitt) parallel.
Die rechtliche Wahrheit
Arbeitsvertrag — Pflicht-Inhalt
§ 2 NachweisG (Nachweisgesetz) — schriftlich:
- Name, Anschrift Arbeitgeber/Arbeitnehmer
- Arbeitsort
- Tätigkeitsbezeichnung
- Beginn + ggf. Befristung
- Probezeit
- Vergütung + Zuschläge
- Arbeitszeit
- Urlaub
- Kündigungsfrist
- Anwendbarer Tarifvertrag
Mindestlohn-Gesetz (MiLoG)
Stand 2026: Mindestlohn 14,60 €/h (jährliche Anpassung).
Geltungsbereich: alle Arbeitnehmer in Deutschland einschließlich entsandter Lkw-Fahrer (außer Bilateral + Transit nach Mobilitäts-Paket).
Berechnung: Bruttolohn / Arbeitsstunden ≥ 14,60 €.
Praxis: Spesen + Auslösungen werden nicht auf Mindestlohn angerechnet (BGH-Linie: nur „eigentliche" Vergütung).
Tarifvertrag
| Tarif | Geltungsbereich |
|---|---|
| BAP-Tarif (Bundesverband Arbeitnehmer-Personalvermittlung) | Logistik-Zeitarbeit |
| ver.di-Spedition + Logistik | NRW, BW, weitere Länder |
| Bundestarifvertrag Spedition + Logistik | bei OT-Mitgliedschaft Arbeitgeber |
| Haustarif | individuelle Vereinbarung |
Allgemeinverbindlichkeits-Erklärung kann Tarif für alle Branchenfirmen verbindlich machen (auch ohne Tarifbindung).
Arbeitszeit + ArbZG
- Höchst-Arbeitszeit: 10 h/Tag, im Ausgleich 8 h-Durchschnitt über 24 Wochen.
- Pause: 30 min nach 6 h, 45 min nach 9 h.
- Bereitschaftsdienst gilt als Arbeitszeit.
Spezial: VO 561/2006 + ArbZG parallel — der strengere Wert gilt.
Spesen / Auslösung
Auslösung: tarifvertraglich geregelte Pauschale für Tag-/Übernachtungs-Unkosten bei Touren.
| Tour-Typ | Auslösung (typisch) |
|---|---|
| Tagestour mit Übernachtung | 30–40 € pro Tag + Hotel |
| Mehrtagestour | 50–60 € pro Tag + Hotel |
| Auslandstour | 60–80 € pro Tag + Hotel |
Steuerfrei bis Verpflegungspauschalen-Höchstsätze EStG (Stand 2026: ca. 28 € Inland-Tag, 14 € Anreise-/Abreise-Tag).
Sanktionen
| Verstoß | Sanktion |
|---|---|
| Mindestlohn unterschreitung | Nachzahlung + Bußgeld bis 500.000 € |
| ArbZG-Verstoß | Bußgeld bis 30.000 € |
| Falsche Spesen-Abrechnung | Steuerstrafverfahren (§ 370 AO) |
Schadensfall-Beispiel
Sachverhalt: Lkw-Fahrer F arbeitet 200 h/Monat (inkl. Bereitschaft), Bruttolohn 2.300 €. Stundensatz: 11,50 € — unter Mindestlohn 14,60 €.
Konsequenzen:
- Nachzahlung Halter: (14,60 - 11,50) × 200 × 12 Monate = 7.440 € pro Jahr.
- Bußgeld Halter: 25.000 € (Erst-Verstoß).
- Geschäftsführung-Strafverfahren möglich.
Korrektur: Stunden-Tracking + Mindestlohn-Vergleich monatlich; Tarifvertrag-Stundensatz prüfen.
Lehre
- Schriftlicher Arbeitsvertrag mit allen Pflichtangaben.
- Tarifvertrag prüfen — Allgemeinverbindlichkeit beachten.
- Mindestlohn-Vergleich monatlich mit Bruttolohn / Arbeitsstunden.
- Spesen separat vom Mindestlohn — keine Anrechnung.
- ArbZG + VO 561 parallel — strengerer Wert.