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Schlagwort: Verkehrsträger
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Multimodaler Transportvertrag: ein Vertrag, mehrere Verkehrsträger (§ 452 HGB)
Begriffe · 2026-04-19
Ein multimodaler Transportvertrag bündelt die Beförderung mit mindestens zwei Verkehrsträgern (z. B. LKW + Schiene + See) in einem einzigen Vertragsverhältnis. Die Haftung folgt dem Netzwerksystem oder § 452b HGB bei unbekanntem Schadenort.