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Schlagwort: Verkehrshaftungsversicherung Direktanspruch
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Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer (§ 115 VVG) – warum er in der freiwilligen Verkehrshaftungsversicherung fehlt
Gesetze · 2026-06-30
Der versicherungsrechtliche Direktanspruch des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer besteht grundsätzlich nur in der gesetzlichen Pflichtversicherung (§ 115 VVG) und – als Sonderfall – bei Insolvenz des Versicherungsnehmers (§ 110 VVG). In der freiwilligen Verkehrshaftungsversicherung gibt es ihn nicht.