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Schlagwort: sichtbarer Schaden
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Rügefrist: Frist zur Anzeige erkennbarer oder verdeckter Mängel
Begriffe · 2026-04-19
Die Rügefrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Empfänger offen sichtbare oder verdeckte Transportschäden anzeigen muss, um sich die Beweislastumkehr gegenüber dem Frachtführer zu erhalten; sie beträgt im HGB 7 Tage ab Ablieferung bei verdeckten Schäden.